Geht es um die Pflege eines Angehörigen, die im Eigenheim stattfinden soll, so ergeben sich zwei verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann eine geschulte Person dies übernehmen. Dafür kommt die Pflegeversicherung auf. Auf der anderen Seite kann freilich auch ein Angehöriger die Pflege übernehmen. Dafür wird ein gewisser Betrag, abhängig welche Einstufung der Pflegeklasse vorgenommen wurde, ausgezahlt. Es sollte jedoch eine eingehende Informationsbeschaffung stattfinden, um Missverständnissen aus dem Weg gehen zu können.

Entscheidet man sich, den Pflegebedürftigen im Eigenheim und ohne fremde Hilfe zu versorgen, so ergeben sich drei unterschiedliche Pflegeklassen. In der Pflegestufe 1 werden monatlich 225€ ausgezahlt, bei Pflegestufe 2 440€ und bei Pflegestufe 3 700€. Es ist jedoch darauf zu achten, dass dieses Geld dem Pflegebedürftigen selbst zukommt, der darüber anschließen frei verfügen kann. Die pflegende angehörige Person hat somit keinen direkten Anspruch auf das Geld der gesetzlichen  Pflegeversicherung. Es gibt jedoch Anspruch auf eine Vertretung im Falle eines Urlaubes oder Krankheitsfalles. Dieser Anspruch kann jedoch erst dann geltend gemacht werden, wenn bereits mindestens 12 Monate eine Pflege erfolgt ist. Der Anspruch beläuft sich auf 1440€ für maximal vier Wochen pro Jahr.

Die gesetzliche  [wpseo]Pflegeversicherung [/wpseo]ermöglicht aber freilich auch die ambulante Verpflegung durch professionelles Personal. Bei Pflegestufe 1 stehen 450€ monatlich zu Verfügung, bei Pflegestufe 2 1.100€ und bei Pflegestufe 3 1.550€. In besonders schwerwiegenden Fällen stehen bis zu 1.918€ monatlich zur Verfügung.

Des Weiteren finden sich private Pflegedienste vor, die ebenfalls mit einer  Pflegeversicherung abgedeckt werden können. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese einen Vertrag mit der Krankenversicherung haben, sodass auch die gesamten Kosten abgedeckt werden können. Ist dies nicht der Fall, werden nur 80% der Kosten übernommen. Bevor also ein Vertrag unterschrieben wird, gilt es sich eingehend bei der Krankenkasse zu informieren, um keine Fehlentscheidungen zu treffen.

Von Succubius