Es gibt in Deutschland etwa 2,5 Millionen geführte Prozesse. Das ist eine hohe Wahrscheinlichkeit, selbst einmal vor dem Gericht zu landen. Die Kosten können mitunter sehr hoch ausfallen. Wer da ohne einen Versicherungsschutz dasteht, der zahlt sehr hohe Gebühren für das Gericht, die Anwälte als auch die Gutachter. Zahlen müssen stets die Verlierer. Kommt es zu einem Vergleich können die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Aber nicht für jeden muss ein Rechtsschutz auch eine sinnvolle Überlegung sein. Wer eine benötigt und für wen es eher weniger sinnvoll ist, klären wir nun.

 

Geringverdiener und wer auf staatliche Unterstützung angewiesen ist

 

Wer wenig Geld verdient, der muss nicht noch einen Versicherungsschutz im Rahmen der Rechtsschutzversicherung abschließen. Gleiches gilt auch für Empfänger von Transferleistungen wie dem Bürgergeld, Sozialhilfe oder sonstigen sozialen Leistungen. Die Kosten für das Gericht können mitunter übernommen werden. Aus diesem Grund ist eine Police für die Personengruppen wenig sinnvoll. Zwar kann es im Einzelfall noch immer anderes aussehen. Angesichts der geringen finanziellen Mittel ist der Abschluss aus meiner Sicht jedoch wenig ratsam. Anders sieht es bei einer Hausratversicherung oder einer privaten Haftpflichtversicherung aus. Das ist zumindest meine eigene Meinung.

 

Rechtsschutzversicherung kann hohe Kosten vermeiden

 

Wer selbst ein höheres Risiko hat, einmal in einem Prozess zu landen, der sollte über einen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken. Das Prozesskostenrisiko muss bei Normalverdienern oder Gutverdienern selbst getragen werden. Eine Rechtsschutzversicherung schützt in einem solchen Fall. Einen direkten Anbieter möchte ich an dieser Stelle nicht empfehlen. Es gibt gute Optionen wie die ARAG oder auch die Allianz Versicherung. Beide Unternehmen bieten einen soliden Versicherungsschutz mit telefonischer Rechtsberatung an. Das ist sehr wichtig. Darüber hinaus können Versicherte auch eine Vermittlung zu einem Fachanwalt nutzen.

 

Beiträge sollten dringend reduziert werden

 

Eine Rechtsschutzversicherung greift immer dann, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. In der Regel werden dazu drei Monate veranschlagt. Kosten lassen sich unter anderem mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduzieren. So kann eine höhere Selbstbeteiligung auch Kosten sparen. Zudem ist es sinnvoll, die Beiträge mit einem Einmalbetrag einmal im Jahr zu entrichten.