Man muss sich schon fragen, wie ein Rechtsanwalt eine solche Vielzahl an Vorschriften überblicken kann? Wer schon eine Anwaltskanzlei besucht hat, der wird unzählige Gesetzestexte und Bücher mit Entscheidungen entdeckt haben. Niemand wird glauben können, dass ein Mensch mich auf sämtlichen Rechtsgebieten vertreten kann. Sinnvoll ist es also, zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht zu gehen, wenn man sich mit seinem Vermieter streitet. Einen Familienrechtsanwalt beauftragt man dagegen dann, wenn Rechtsprobleme bei Unterhaltsansprüchen oder Sorgerechtsansprüchen bestehen.

Glücklicherweise muss man mittlerweile nicht sogleich bei jedem Rechtsproblem zum Rechtsanwalt gehen. Das World Wide Web bietet heutzutage unzählige Informationen zu den Themen Recht und Steuern. Und für den Fall, dass man einmal keinen Ratgeberartikel zum gewünschten Thema findet, hat man die Möglichkeit auf Foren auch einen Anwalt um Rat fragen. So kann man kosteneffektiv zu einem Rechtsrat kommen und muss nicht zu einer Anwaltskanzlei rennen.

Das Familienrecht ist wohl das umfangreichste Rechtsgebiete hier in Deutschland. Ein Anwalt für Familienrecht beschäftigt sich zumeist mit Unterhalts-, Sorgerechts- oder Scheidungsfragen. Auf so einem Rechtsgebiet kochen die Gefühle oft recht hoch, da hier geht es normalerweise nicht um sachliche Verträge, statt dessen aber um gescheiterte zwischenmenschliche Bindungen, bei denen die Lebensgefährte fast nie ohne Emotionen entscheiden können.

Zugewinnausgleich im Familienrecht

Für Anwälte und Beteiligte kann der Zugewinnausgleich immer wieder mal eine sehr komplizierte Angelegenheit sein. So einer wird dann durchgeführt, wenn die Ehepartner keine andere Abmachung getroffen haben. Der vom Gesetz festgelegte Güterstand ist der der Zugewinngemeinschaft. Geht die Ehe auseinander, wird durch das Familiengericht ein sog. Zugewinnausgleich vorgenommen, der eine faire Aufspaltung des Vermögens der Ehepartner nach sich ziehen soll. Nach der gesetzlichen Definition versteht man unter dem Zugewinn „den Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt“. Auf diese Weise soll die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Ehepartner ausgeglichen werden, wenn bspw. einer der Lebensgefährten arbeitet und der andere sich um den Haushalt und die Kinder kümmert.

Das Eigentum, dass jeder Gatte in die Ehe gebracht hat, das sog. Anfangsvermögen, wird mit seinem derzeitigen Vermögen ins Verhältnis gesetzt. Es wird festgestellt, was für ein Vermögen jeder Gatte im Laufe der Ehe dazu gewonnen hat. Der Ausgleich erfolgt dann so, dass derjenige Ehegatte mit dem höheren Zugewinn die Hälfte seines Überschusses an den anderen abgibt. Das während der Ehe aufgebaute Vermögen wird folglich beiden Eheleuten gleichmäßig verteilt.

Selbst ein Online Anwalt kann eine Beratung auf den benannten Fachgebieten verwirklichen. Ein Pluspunkt der Online Rechtsberatung ist, dass sie unproblematisch und oft günstiger ist. Der Nachteil ist, dass die Besprechung nicht Auge in Auge ist. Dem beratenden Anwalt muss mehr Vertrauen gewidmet werden.