Im Internet ist es prompt geschehen, ein Klick und man hat ein Bild oder einen Songtext geliked. Soziale Medien erlauben und wünschen dies auch, lediglich mit einem kleinen Fehler, denn in Deutschland sollte man davor bedenken haben. In unzähligen Nationen der Erde, auch in der dritten Welt, europa oder Fernost, ist es kein Umstand in sozialen Netzwerken Texte zu teilen und Freunden zu zeigen.

In Deutschland kann es vorkommen, dass man auf mehr als 12.000 € verklagt wird, dem Abmahner gewissermaßen das Eigenheim finanziert und dem gegnerischen Rechtsverdreher seinen dicken Mercedes, ohne jemandem einen wirklichen Schaden zugefügt zu haben. Da kommen andere Leute, die wirklich einmal Schaden an den Mitmenschen angerichtet haben, viel billiger weg.

Die Schuld übernehmen mehere Leute. Zu Beginn einmal der Abmahner, der das geltende Urheberrechtsgesetz für persönliche Belange missbraucht und sich bereichern möchte, dann der gegnerische Anwalt, der sein Können und Wissen für unethische Dinge missbraucht und an dritter Position der Schuldigen kommt das Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrecht kennt das Netz garnicht und kannte es auch nicht, als es vor Jahrzehnten entstand. Das Copyright kann eine Webseite wie eine Zeitschrift behandeln, nur mit dem Gegensatz, dass eine Gazette statisch ist und eine Internetseite dynamisch und dass eine Website kommentiert und auch von den Lesern bearbeitet werden kann. Das Web ist zwar keine rechtsfreie Zone, aber gewiss eine neue Rechtszone und das Urheberrechtsgesetz muss sich and das Web anpassen, d.h. eine gewisse Verhältnismäßigkeit in die aktuelle Lage bringen, denn mit dem aktuellen Urheberrecht werden Innovationen verhindert und junge Menschen haben schlicht und einfach keinen Mut, sich etwas zu wagen weil die Rechtslage nicht völlig geklärt ist und sich vor den möglichen Ausgaben entziehen, oder sie haben einfach keine lust hinsichtlich der unklaren Lage und lassen es gleich bleiben.

Quelle: www.ideebuzz.de

Von o_tan