Unter dem Begriff Kapitalkosten werden in der Betriebswirtschaftslehre ganz allgemein all jene Kosten zusammengefasst, die Unternehmen tragen müssen, wenn sie sich für eine bestimmte Investition Geld beschaffen. Die nötige Summe kann durch Fremdkapital oder durch Eigenkapital aufgebracht werden. Für die Bilanz macht das einen großen Unterschied, aber auch im täglichen Betrieb zeigen sich die Auswirkungen schnell. Beim Fremdkapital ist man von einem Kreditgeber abhängig, während das Eigenkapital aus dem Unternehmen selbst stammt, zum Beispiel von den Eigentümern, die selbst Einlagen vornehmen und auf diese Weise Anteile am Unternehmen erwerben.

Allgemein werden unter der Bezeichnung Fremdkapitalkosten all jene Kosten zusammengefasst, die für eine Firma anfallen, wenn sie ein Darlehen von einer Bank oder einem anderen Kapitalgeber bezieht. Dazu zählen natürlich in erster Linie die Zinsen, die für diesen Kredit gezahlt werden müssen. Darüber hinaus gibt es jedoch noch weitere Fremdkapitalkosten, zum Beispiel die Gebühren, die mit einem Kredit verbunden sind oder die laufenden Kosten, die aus einer Bürgschaft für Fremdkapital entstehen. Darüber hinaus fallen auch Beiträge zu Verwaltungskosten oder Erbbauzinsen unter den Oberbegriff Fremdkapitalkosten.

In aller Regel werden die Kosten für das Fremdkapital in Form eines Vertrags im Voraus geregelt. Somit sind diese bekannt und lassen sich durch das Unternehmen für die weitere Planung berücksichtigen. Wenn zum Beispiel ein Kredit aufgenommen wird, um eine Investition zu finanzieren, werden die Fremdkapitalkosten mit dem erwarteten Gewinn verglichen. Natürlich müssen die Erträge über den Fremdkapitalkosten liegen, damit sich die Investition überhaupt lohnt und damit das Darlehen zurückgezahlt werden kann. Wenn die Spanne zwischen Kosten und Gewinn jedoch nur sehr klein ist, da zum Beispiel das Zinsniveau aktuell sehr hoch ist, kann es sein, dass sich das Unternehmen gegen eine Investition entscheidet. Für den künftigen Gewinn gibt es schließlich keine Garantie, sodass bei der Entscheidung über die Investition auch das Risiko bedacht werden muss.

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den Kosten für das Eigenkapital nicht um tatsächlich Kosten. Vielmehr geht es hier um die erwartete Verteilung der Gewinne des Unternehmens an die Personen, die das Eigenkapital zur Verfügung gestellt haben. Das können die Gesellschafter einer GmbH oder die Aktionäre einer Aktiengesellschaft sein, aber auch stille Teilhaber oder andere Personen. Der Ertrag, den die Eigenkapitalgeber erwarten, wird in der Regel als Kapitalrendite bezeichnet. Diese Rendite liegt in der Regel höher als der Zins für Fremdkapital, allerdings gehen die Eigentümer auch ein hohes Risiko ein. Wenn das Unternehmen nicht genügend Geld verdient, erhalten sie deutlich niedrigere oder überhaupt keine Renditen. Ein Kredit bei der Bank hingegen muss auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten bedient werden.

Steuerlich gibt es ebenfalls einen großen Unterschied zwischen Eigen- und Fremdkapitalkosten. Die Kosten für Darlehen oder ähnliche Dinge dürfen steuerlich berücksichtigt werden. In der Praxis heißt das, dass zum Beispiel die Zinszahlungen für einen Kredit vom Gewinn abgezogen werden dürfen. Auf diese Weise reduzieren sich die Kosten für das Fremdkapital, wobei das nur dann gilt, wenn das Unternehmen tatsächlich einen Gewinn erwirtschaftet. Andernfalls ergibt sich keine steuerliche Wirkung. Insgesamt ist die genaue Berechnung also sehr kompliziert, sodass man als Unternehmer in jedem Fall Hilfe bei einem Experten suchen sollte.

Von elga