Der Begriff Veranstaltungsversicherung ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl von verschiedenen Versicherungen, die für einen Veranstalter eines Events recht wichtig sein können. Hierunter fallen die Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Veranstaltungsausfallversicherung und Wetterversicherung. Mit der Veranstaltungs-haftpflichtversicherung sichert sich der Veranstalter gegen Haftpflichtrisiken ab, die aus dem Auf- und Abbau, aus den Verkehrssicherungspflichten, aus der Bewachung sowie aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Arbeiten, entstehen können. Des weiteren sind sämtliche Schäden abgesichert, die in Zusammenhang mit dem Besitz und der Verwendung von Hebezeugen und dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen, stehen. Solche Schäden sind in der Regel die Basisleistungen der Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Diese Leistungen können mit Deckungserweiterungen individuell erweitert werden. Hierbei geht es dann um die Kostenübernahme von Schäden an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen, die nicht zulassungspflichtig sind, oder auch um die Deckung von Mietschäden an Gebäuden durch Brand, Explosion sowie Leitungswasser. Auch eine Versehensklausel und die Übernahme von Vermögensschäden kann mit eingeschlossen werden. Die Veranstaltungsausfallversicherung tritt ein, wenn die Veranstaltung aus Umständen abgesagt oder abgebrochen werden muss, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat. Hierbei bieten die Versicherungsgesellschaften recht häufig verschiedene Varianten mit jeweils einem anderen Versicherungsschutz an, sodass es für jede Veranstaltung den richtigen Versicherungsschutz gibt. Grundsätzlich nicht versichert wird hierbei das Nichterscheinen oder Nichtauftreten von Künstlern. Kaum zu glauben, aber wirklich zu versichern ist im Rahmen der Veranstaltungsversicherung das Wetter. Da Veranstaltungen sehr oft vom Wetter abhängig sind, müssen zusätzliche Kosten, die hierdurch entstehen, abgesichert werden. Gegenstand der Versicherung ist der Vermögensschaden, dem ein Veranstalter durch die Absage der Veranstaltung, aufgrund widriger Witterungsumstände, entsteht.

Von petram