Über die Riester Rente wird viel diskutiert, gesprochen und in unabhängigen Tests bewertet. Anders sieht es bei der Rürup Rente – oder auch Basisrente – aus. Viele Verbraucher, gerade auch Selbstständige und Freiberufler, können diese Art der Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung nutzen.

Das macht die Rürup Rente aus

Die Rürup Rente erweist sich als eines der flexibelsten Altersvorsorgeprodukte, die es auf dem Markt gibt. Und trotzdem wird sie im Verhältnis zur Riester Rente nur wenig abgeschlossen.  Denn anders als bei der Riester Rente gibt es bei der Rürup Rente keinen Mindesteigenbeitrag. Die Einzahlungen können monatlich, als Einmalzahlung oder auch als Sonderzahlung getätigt werden. So passt sich die Basisrente perfekt den Bedürfnissen von Selbständigen und Freiberufler an.  Dass die Rürup Rente aber nicht nur für diese Personengruppe interessant ist, zeigt das Rürup-Portal ruerup-rente.net. Die Rürup Rente wird hier auch als attraktive Vorsorgevariante für gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte mit einer hohen Steuerlast bezeichnet.

So funktioniert die Rürup Rente

Die Rürup Rente wird durch Steuervorteile gefördert. Hier können Ledige bis zu 20.000 Euro und Verheiratete bis zu 40.000 Euro absetzen.  In diesem Jahr können bereits 76 Prozent der Beiträge bis zu genannter Höchstgrenze abgesetzt werden. Kontinuierlich steigt dieser Prozentsatz an bis ins Jahr 2025, dann sind 100 Prozent steuerlich absetzbar. Um diese Steuervorteile zu nutzen, müssen sie in der Einkommenssteuererklärung beim Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Somit mindert die Rürup Rente das zu versteuernde Einkommen.

Die Rürup Rente und die nachgelagerte Besteuerung

Als häufiger Nachteil bei der Rürup Rente wird die nachgelagerte Besteuerung genannt. Aber auch andere Vorsorgeprodukte werden so besteuert. Denn die Leistungen unterliegen der Steuer und müssen nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dieser dürfte aber in der Rentenphase geringer sein, als im aktiven Erwerbsleben.  Ab dem Jahr 2040 müssen dann auf 100 Prozent der Leistungen aus der Rürup Rente Steuern gezahlt werden. Die Jahre zuvor erhöht sich der Satz prozentual. Im Jahr 2013 sind es zum Beispiel  nur  66 Prozent.

Besonderheiten bei der Rürup Rente

Bei der Rürup Rente besteht kein Kapitalwahlrecht. Die Leistungen werden nur als Leibrente ausgezahlt. Also als lebenslange, monatliche Rente. Des Weiteren kann die Basisrente nicht mehr gekündigt werden. Lediglich eine Beitragsfreistellung ist möglich oder die Übertragung auf einen anderen Vertrag. Sofern Hinterbliebene abzusichern sind, sollte eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Besteht diese nicht, fällt das Kapital bei Tod des Versicherungsnehmers der Versichertengemeinschaft zu Gute.