Einen optimalen Rechner, um Steuersparmöglichkeiten durch Vorsorge Maßnahmen mit gleichzeitiger realer Rentenvorsorge abzubilden findet man unter http://www.ihre-vorsorge.de/rechner-co/gehaltsrechner/ruerup-rechner.html. Dabei geht es um Renten der sogenannten ersten Vorsorgeschicht, durch die Steuerersparnisse u.U. möglich sind. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) oder zur Rürup Rente sind Bestandteile der ersteren Vorsorgeschicht. Die Berechnung ist auch für Beamte auf der Basis fiktiv angenommener Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung möglich. Weiterhin ist der derzeitig gültige Berufsstatus wichtig, denn nur so können die Beiträge tatsächlich ermittelt werden. Auch wer in Rürup investieren will, weil er Angst vor der Alterssteuer hat, erhält Informationen über die Steuerersparnis, d.h. die Höhe eines möglicherweise zu investierenden Betrags. Das gleiche gilt für Selbständige, deren steuerlich absetzbaren Beiträge angezeigt werden.
Im Falle, dass der Rentenversicherungsbeitrag von 19,9% abweicht, muss man den richtigen Beitragssatz angeben. Für alle Interesssenten gilt eine maximal anzunehmende Beitragshöhe für die Rürupversicherung von 20000 € jährlich. Die Angabe zum Wohnort ist besonders wichtig, denn es ist ein Unterschied, ob man in den alten oder den neuen Bundesländern lebt. Lebt man steuerlich mit einem Ehepartner und wird zusammen veranlagt, erhöht sich die Summe jährlich auf 40000 €. Der Riester Rente Rechner muss natürlich auch wissen, welchen Beitrag man monatlich auf der Basis der persönlichen Möglichkeiten zu zahlen bereit ist, und errechnet daraus, das für den Antragsteller günstigste Anlagevolumen. Die Berechnung erfolgt jährlich aus dem Grund, weil die erste Schicht ab 2005 gilt und zunächst mit 60% zu Buche schlägt. Sie steigt allmählich an( jährlich 2%), so dass 2025 100% der Beiträge anrechenbar sein werden.
Bis 2005 kann durch die Günstigerprüfung des Finanzamtes die Rürup Vergünstigung ins Leere laufen. Ab 2005 kann sie zusätzlich abgesetzt werden.
Für Personen mit niedrigen Einkommen aber ist die Riester Rente günstiger. Das gilt auch für Selbständige mit niedrigem Einkommen. Obwohl man gemeinhin meint, dass Selbständige nicht förderwürdig seien, gibt es Tricks, mit denen man an die Riesterrente kommen kann (vgl. ihre-vorsorge.de). Auch Ehepartner von Riester berechtigten können aufgrund des Huckepack Vertrags in den Besitz der Vorteile kommen. Sogar Minijobber können eine Riesterberechtigung erlangen. Man muss schriftlich erklären, dass man auf die Rentenversicherungsfreiheit im Minijob verzichtet. Dafür muss man die Differenz zwischen dem Minijob-ArbeitgeberPflichtanteil von 15 % auf 19,9 % draufzahlen (Angestellte im Privathaushalt zahlen die Differenz von 5% auf 19,9%).

Von Steines