Die Geschäftskorrespondenz geschieht heute zunehmend auf dem digitalen Weg. In der Kommunikation zwischen Dienstleister und Kunde dominiert daher die E-Mail. Um Kosten und Zeit zu sparen, werden auch Rechnungen immer öfter digital ausgestellt. Doch sind digitale Rechnungen überhaupt gültig und was muss hierbei beachtet werden?

Vor allem die Unterschrift macht vielen Rechnungsstellern bei elektronischen Rechnungen Probleme. So kann ein Schreiben auf dem Bildschirm natürlich nicht per Hand unterzeichnet werden. Hier hat der Rechnungssteller die Wahl zwischen zwei Alternativen. Entweder setzt er seinen Namen einfach mit der Tastatur abgetippt unter die Rechnung oder er scannt seine wirkliche Unterschrift ein und fügt sie unten an die Rechnung an. Beide Varianten haben rechtlich Gültigkeit.

Werden neben diesen Aspekten alle weiteren wichtigen Bestandteile einer Rechnung berücksichtigt, dann kann eine Rechnung gerne auch ausschließlich elektronisch gestellt werden. Juristische Probleme bereitet dies in den allermeisten Fällen nicht. Beim Verfassen der Rechnung gelten die selben Standards, wie bei einer postalischen Rechnung.

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Von GilWa