Privatkredite sind, wie der Name vermuten lässt  Kredite, die von einer Privatperson zugeteilt werden. Die Zuteilung eines solchen Privatkredits ist unabhängig davon, ob der Antrag von einem Unternehmen oder einer Privatperson gestellt wurde. Interessant ist, dass solche Kredite von Privatpersonen formlos vergeben werden können, also nicht an bestimmte Formalien bezüglich des Vertrages gebunden sind. Im Gegensatz zu gewerblichen Krediten, bei denen ein Formblatt ausgefüllt werden muss, können diese Geldtransfers sogar aufgrund einer mündlichen Vereinbarung vollzogen werden. Für die Sicherheit des Kreditgebers ist es natürlich besser, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, damit es später nicht zu Unklarheiten oder Streitigkeiten hinsichtlich der Rückzahlungssumme kommt. Auch dieser Vertrag kann aber völlig formlos gehalten werden, die Notation der wichtigsten Eckpunkte wie Namen, Summe und eventuelle Zinshöhe sind vollkommen ausreichend. Bei aller Vorteilhaftigkeit, die einem privaten Kredit innewohne, kann eine solche Vereinbarung aber auch ihre Tücken haben. Anders als die gewerblichen Kreditgeber sind die privaten nämlich nicht an besondere Kündigungsfristen gebunden, so dass einem der Kredit mit sofortiger Wirkung gekündigt und die Rückzahlung der vakanten Summe gefordert werden kann. Wenn mit der Vergabe eines Privatkredits aber Sicherheitsleistungen verbunden sind, bedingt auch diese Form des Kredits die schriftliche Form und Regelungen bezüglich Kündigungsfristen. Vorteilhaft für den Kreditnehmer ist natürlich, dass es sich bei einem Privatkredit in den meisten Fällen um einen Kredit ohne Schufa handelt.

by Jane Doe (N.Endres[at]gmx.de)

Von Jane Doe