Von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten die Versicherten, beispielsweise für [wpseo]Zahnersatz[/wpseo], lediglich noch einen festen Zuschuss und der Betrag fällt auch immer gleich hoch aus. Es ist völlig unerheblich, ob der Patient einen fehlenden Zahn durch eine einfache Zahnbrücke oder durch ein kostenintensives Implantat ersetzen lässt. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Zuzahlung nach den Kosten, welche für eine medizinisch ausreichende Versorgung entstehen würde. Der Gesetzgeber hat für jeden Krankheitsbefund einen entsprechenden Betrag festgesetzt.

Seit der Neuregelung im Januar 2005, nahm die Nachfrage der Verbraucher nach Zahnzusatzversicherungen stetig zu, denn jede Behandlung, welche über die gesetzliche Regelversorgung hinausgeht, muss vom Patienten selbst gezahlt werden. Es ist dabei völlig egal, ob es sich um eine Keramikverblendung eines Backenzahns oder um eine Goldlegierung für Brücken oder Kronen handelt. Auch wenn der Patient sich an die Regelversorgung hält, muss er zwischen 35 und 50 Prozent der Kosten allein tragen. Dies ist davon abhängig, wie regelmäßig der Patient in den vergangenen zehn Jahren beim Zahnarzt war. Unter Umständen kann eine Brücke über einen fehlenden Zahn zwischen 200 und 300 Euro kosten, mit einem Implantat können sogar Kosten über 2.000 Euro erreicht werden.

Aus diesem Grund sollte jeder Mensch über eine Zahnzusatzversicherung verfügen und diese bereits frühzeitig abschließen und nicht erst dann, wenn die ersten Zahnprobleme aufgetaucht sind.

Grundsätzlich lohnt sich eine [wpseo]Zahnzusatzversicherung [/wpseo]vor allem dann, wenn der Verbraucher besonders großen Wert auf teure Zahnersatzversorgung und entsprechende Materialien legt. In diesem Fall braucht der Versicherte auch einen möglichst leistungsstarken Versicherungstarif. Wenn es dem Patienten jedoch ausschließlich darum geht, dass er seinen Eigenanteil an der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse minimieren möchte, dann braucht er nicht zwingend eine private Zahnzusatzversicherung. Prinzipiell hilft diese Versicherung finanzielle Engpässe zu vermeiden, beispielsweise in dem Fall, dass mehrere Zähne innerhalb kurzer Zeit behandelt und saniert werden müssen.

Wer bereits über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, sollte dringend die Aktualität der Police überprüfen, denn in veralteten Versicherungsverträgen können unter Umständen notwendige Leistungen fehlen. Auch kann es durchaus vorkommen, dass der Versicherungsnehmer gleiche Leistungen zu geringeren Beiträgen erhalten kann, wenn er den Versicherungsanbieter wechselt. Verfügt der neu ausgewählte Tarif über keine höheren Leistungen wie der alte Tarif, dann dürfte der neue Versicherer auch keinen Risikozuschlag oder eine neue Wartezeit verlangen.

In der Regel funktioniert der Versicherungsvergleich sehr unkompliziert, denn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kann der Versicherungsnehmer seinen alten Vertrag kündigen und zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln. Allerdings sollte ein Wechsel nur dann erfolgen, wenn der neue Tarif deutlich mehr bietet und der Versicherer auch sicher sein kann, dass er den neuen Vertrag problemlos erhält.

 

Von lps2011