Die PKV ist eine gute Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV. Und dennoch kann nicht jeder Verbraucher die PKV abschließen, denn hierfür müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt werden. In Deutschland ist es allerdings so, dass Arbeitnehmer zum Abschluss der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet sind, weswegen hier auch von einer Pflichtversicherung gesprochen wird.

Beamte, Selbständige und Freiberufler sind von dieser Versicherungspflicht allerdings befreit, denn sie haben die Möglichkeit, dass sie über eine private Krankenversicherung ihrer Wahl versichern können. Pflichtversicherte haben diese Möglichkeit zwar auch, aber nur dann, wenn ihr Einkommen über der so genannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Ist dies der Fall, dann kann der Arbeitnehmer allein entscheiden, ob er in der GKV bleibt oder ob er in die PKV wechseln möchte. Diese Einkommensgrenze wird in der Regel jährlich verändert und liegt aktuell bei 49.950 Euro im Jahr, was einem Monatseinkommen von 4.162,50 Euro entspricht. Der Arbeitnehmer muss hierbei allerdings wissen, dass es sich bei diesen Beträgen jeweils um die Bruttobeträge handelt.

Eine weitere Grundvoraussetzung für den Wechsel in die PKV liegt in der so genannten Mehrverdienstdauer. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer mindestens für die Dauer von drei Jahren die Versicherungspflichtgrenze mit seinem Einkommen überschritten haben muss, denn erst dann sind alle Bedingungen für einen Wechsel erfüllt. In jedem Fall kann ein solcher Wechsel durchaus vorteilhaft sein, denn bei der PKV wird der monatliche Beitrag nicht mehr nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter und dem Gesundheitszustand berechnet, wodurch sich das Nettoeinkommen durchaus steigern kann.

Natürlich ist es für die meisten Verbraucher verlockend, in die PKV zu wechseln. Allerdings sollten im Vorfeld beide Versicherungsmöglichkeiten genauestens unter die Lupe genommen werden, denn nur so können die Systemunterschiede berücksichtigt werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip, wodurch Menschen mit einem geringen Einkommen von den starken Verdienern unterstützt werden. Hierzu zählen auch Kranke, denn hier finanzieren ebenfalls die gesunden Versicherten die entsprechenden Behandlungskosten. Die PKV hingegen basiert auf dem so genannten Individualprinzip, denn jeder Versicherungsnehmer schließt seinen eigenen individuellen Versicherungsvertrag ab. Zeitgleich zahlt auch jeder seinen individuellen Beitrag, welche ins Verhältnis mit dem Gesundheitszustand gesetzt wird. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, dann kann die PKV den Beitrag auch entsprechend erhöhen.
Richten sich die Beiträge bei der GKV nach dem Einkommen, so werden die Beiträge bei der PKV nach dem Alter und dem Gesundheitszustand berechnet, was ebenfalls einen entscheidenden Unterschied beider Versicherungsmodelle ausmacht.

Grundsätzlich hängt es vom jeweiligen Familienverhältnis ab, ob sich ein Wechsel in die PKV auch tatsächlich lohnt, denn bei der GKV können Familienmitglieder kostenfrei mitversichert werden, während in der PKV jedes Familienmitglied seine eigene Versicherung benötigt. Dies bedeutet, dass in der PKV eine Familienversicherung nicht bekannt ist und die Absicherung von Familienmitgliedern deutliche Mehrkosten verursacht.

In der GKV braucht der Patient seine Behandlungskosten auch nicht allein übernehmen, während diese Kosten in der PKV erst einmal vorfinanziert werden müssen und, wenn es der Versicherungsumfang vorsieht, erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder rückerstattet werden. Gleiches gilt auch für die Kosten der erforderlichen Medikamente.

Von lps2011