Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand übergibt und etwaige Mängel beseitigt, kommt er dieser Pflicht nicht nach kann der Mieter die Miete kürzen. Auch die Kündigung wird per Mietrecht geregelt, für den Mieter gilt hier die dreimonatige Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen, der Vermieter allerdings muss seine Kündigung begründen, beide Kündigungsformen haben schriftlich zu erfolgen. Übernimmt der Mieter laut Vertrag die anfallenden Schönheitsreparaturen, Gartenarbeiten oder ähnliches so fällt dies nicht direkt ins Mietrecht, er muss es aber ausführen, da er dies unterschrieben hat.
Das Mietrecht regelt grundsätzlich wichtige Dinge, die ohne das Mietrecht Benachteiligung für eine der beiden Parteien bedeuten würden. Grundsätzlich gilt, dass alle Klauseln die im Mietvertrag stehen ungültig sind, insofern sie den Mieter unangemessen benachteiligen. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist laut Mietrecht gültig, hier gibt es keine Klauseln, hier greifen ganz alleine die gesetzlichen Bestimmungen. Wer einen Mietvertrag unterschreibt sollte diesen immer ganz genau unter die Lupe nehmen, denn allzu oft finden sich hier unzulässige Klauseln wieder, die von vornherein Ärger programmieren.
by eleven (eins[at]translocator.de)