Gerade wenn man eine Steuererklärung machen möchte, ist es immer schwer genau zu wissen, was denn abgesetzt werden darf und kann und was nicht.
Dies ist nicht ganz so einfach rauszufinden aber beim Arbeitnehmerpauschbetrag, können die Bewerbungskosten wie Bewerbungsfotos, Briefmarken, Umschläge und auch Bewerbungsmappen abgesetzt werden. Natürlich auch die Arbeitskleidung, denn nicht jede Firma bezahlt dieses und einige Menschen müssen aus diesem Grunde sich ihre Arbeitskleidung selber kaufen und je nachdem, was benötigt wird, kann dies auch recht teuer werden. Auch können Kosten für Arbeitsmittel in diesem Pauschbetrag mit verrechnet werden. Im Grunde ist es so das es eine Summe von 920 Euro nicht überschreiten darf denn bis zu dieser Summe werden keine Nachweise benötigt. Wenn es nun aber doch der Fall sein sollte das diese 920 Euro überschritten werden so müssen Nachweise wie Kaufbelege und Quittungen erbracht werden. Hierzu muss ein Extra Zettel ausgefüllt werden und die Quittungen einfach beigelegt werden und so einfach kann man dies erledigen. Auch findet man im Internet Informationen darüber auf der Seite http://www.tagesgeldvergleich.net/tagesgeld-lexikon/arbeitnehmerpauschbetrag.html. Wer nun immer noch nicht genau weiß was zutun ist kann sich auch gerne beim zuständigen Finanzamt melden, die Mitarbeiter stehen auch für Fragen zur Verfügung. Auch kann ein Steuerberater beim Ausfüllen behilflich sein, nicht nur das dieser kann auch mit einem zusammen die Steuererklärung machen.

Von carmen