Jeder Mensch kann Fehler machen, und solange es sich um Bagatellfälle handelt, sind diese auch nicht schlimm. Doch was passiert, wenn einem Arzt ein Fehler unterläuft und der Patient lange oder im schlimmsten Fall für immer daran leiden muss, eine Frage die sich heute viele Verbraucher stellen. Die Antwort ist relativ einfach, in diesem Fall tritt die Arzthaftung ein. Bevor es allerdings so weit, ist muss der Patient dem behandelnden Arzt einen Behandlungsfehler nachweisen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine medizinische Operation handelt oder um eine Schönheitsoperation, in beiden Fällen kann der Patient im Fall eines missglückten Eingriffes Schadenersatzansprüche stellen. Um allerdings Erfolg zu haben, müssen einige Regeln bedacht werden. So muss nachgewiesen werden, dass der Arzt seine Aufklärungspflicht nicht ordnungsgemäß ausgeübt hat.

 

Diese muss im Vorfeld bei jedem Eingriff erfolgen und das nicht erst ein paar Minuten vor der Operation, sondern viel früher. In diesem Fall hat der Patient die Möglichkeit sich die Zeit zu nehmen, um alle Eventualitäten abzuwägen und seine Entscheidung in Ruhe zu treffen. Der Patient kann sich ohne Druck für einen Eingriff entscheiden oder die Operation absagen. Sollte nach reifer Überlegung der Entschluss gefasst wurden sein, und es kommt zu einem Missgeschick kann ein Anwalt aufgesucht werden, der sich im Bereich Arzthaftung auskennt. Mit dessen Hilfe kann ein eventueller Behandlungsfehler nachgewiesen werden und der Arzt auf Schadensersatz verklagt werden. Daher ist es immer wichtig, sich im Vorfeld bestens zu informieren, und sich bei wichtigen Entscheidungen nie unter Druck setzen zu lassen.

 

Von nico123