Für den Beitritt in die PKV gilt, dass diese vor allem Selbstständigen und Freiberuflern offen steht. Aber auch Arbeitnehmern, die die PKV Beitragsbemessungsgrenze Monat für Monat aufgrund ihres Einkommens überschreiten. Das heißt: Jeder Arbeitnehmer kann in die PKV wechseln, wenn er die PKV Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Diese ist allerdings eine Hürde, die es erst einmal zu erreichen gilt. 2010 liegt die PKV Beitragsbemessungsgrenze bei 45.000 Euro jährlich. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer monatlich mindestens 3.750 Euro verdienen muss, damit er in die PKV wechseln kann. Die PKV Beitragsbemessungsgrenze ändert sich von der Höhe her jährlich. Dabei war es bisher noch nicht der Fall, dass die PKV Beitragsbemessungsgrenze am sinken ist, sondern sich von Jahr zu Jahr erhöht. Eine Hürde, die also von immer weniger Arbeitnehmern theoretisch genommen werden kann, wobei natürlich auch deren Löhne und Gehälter jedes Jahr ein wenig steigen, so dass sie irgendwann vielleicht doch von den monatlichen Bezügen her in der Lage sind in die PKV zu wechseln und endlich vom privilegierten Gesundheitssystem ihre Vorteile zu ziehen. Bis dahin erkaufen sich viele, die die PKV Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichen ihre Mitgliedschaft in der privilegierten Medizin sozusagen durch eine Zusatzversicherung, die auch GKV-Versicherte abschließen können und sich so in den Status von einem Privatversicherten erheben.

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Von Blank