Die Montage eines Treppenlifts wird finanziell gefördert – Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss

Pflegebedürftige und deren Angehörige können bei der für Sie zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Gewährung eines finanziellen Zuschusses stellen, wenn beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts/Sitzlifts im Eigenheim erforderlich ist, und dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen verbessert wird. Die entsprechende Gesetzesvorschrift „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ ist im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) § 40, Absatz 4 festgeschrieben. Der Zuschuss beträgt maximal 2.557,00 Euro pro Maßnahme. Der Eigenanteil des Pflegebedürftigen selbst macht zehn Prozent der Kosten der Maßnahme aus, jedoch höchstens 50 Prozent seiner monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Als Grundvoraussetzung, um einen Antrag stellen zu können, gehört die vorhandene Einstufung in eine Pflegestufe.

Das Finanzamt gewährt einen Steuervorteil

Der Einbau eines Treppenlifts im Privathaushalt eines Bedürftigen gilt im Steuerrecht als außergewöhnliche Belastung und kann dementsprechend bei der Steuererklärung als steuermindernd geltend gemacht werden. Das Finanzamt setzt hierfür voraus, dass die Behinderung im Vorhinein durch eine amtsärztliche oder vertrauensärztliche Bescheinigung belegt worden ist. Das Nachreichen dieser Bescheinigung, um diesen besonderen Steuervorteil für sich anzuwenden, ist nicht möglich.
Darüber hinaus bestehen Fördermöglichkeiten bei entsprechenden Voraussetzungen beim Sozialamt (Behindertengerechter Umbau ihrer Wohnung). Da der Einbau eines Treppenlifts mit hohen Kosten verbunden ist, ist es sinnvoll die verschiedenen Möglichkeiten einer finanziellen Förderung zu nutzen.

Comfort Treppenlifte
Kornelia Fischer

Von comtre