Es war das Jahr 1970, als das Bundesland Hessen als erstes Bundesland der BRD ein Datenschutzgesetz verabschiedete. 7 Jahre später, 1977, folgte dann das Bundesdatenschutzgesetz. Dessen Schwerpunkte lagen dabei in der Einführung von Datenschutzbeauftragten unter anderem in Unternehmen. Es geht beim Datenschutz dabei hauptsächlich um den Schutz von personenbezogenen Daten. Diese Datenschutzbeauftragte sind es auch, die letztlich Unternehmen wertvolle Ratschläge auf das Machbare einer CRM Software erteilen. CRM bedeutet dabei für Unternehmen eine reale Chance erfolgreich Kundenbindung und Kundenneugewinnung zu betreiben – jedoch immer unter der Beachtung des Datenschutzes am besten, ansonsten kann sich das für ein Unternehmen sehr negativ auswirken. Selbst die eigenen Mitarbeiter in einem Unternehmen, das eine CRM Software einsetzt, sind manchmal nicht von deren Wirksamkeit überzeugt und hegen ihrerseits große Kritik am Datenschutz rund um die CRM.

Dabei ist es so, dass sich viele der Daten, die man als sensibel bezeichnen kann und unter den Datenschutz fallen, sich auf eine recht unkonventionelle Art und Weise, nämlich im Gespräch ergeben, und zwar dann, wenn die Floskeln, wie die Frage nach dem Wetter eigentlich überflüssig ist und auch allgemein „zum alten Eisen“ zu zählen ist. Eigentlich müssen sich Datenschützer aber im Rahmen des Einsatzes einer derartigen Software keine Sorge machen, denn es ist in den meisten Fällen so, dass Unternehmen eh nicht allen Mitarbeitern den Zugriff auf diese Software gestatten und so die brisanten privaten Informationen über Kunden-Unternehmen, bzw. deren Sachbearbeiter zum einen nur einem meist sehr kleinen Personenkreis offen stehen, zum anderen wirklich nur für Werbe- bzw. Kundengewinnungszwecken eingesetzt werden.

Von Tenzile

Schreiberin