Geht es um die selbständige Ausübung von heilenden, beratenden, rechtspflegenden oder künstlerischen Tätigkeiten, so handelt es sich um die Gruppe der sogenannten Freiberufler. Diese erfahren in steuerlicher und gewerberechtlicher Hinsicht meist eine Sonderbehandlung. Wird allerdings ein Darlehen für Freiberufler – etwa zur Finanzierung einer Büroausstattung – benötigt, so gibt es kaum Unterschiede zu gewöhnlichen Selbständigen. Denn aus der Sicht einer Bank ergeben sich bei beiden Gruppen ähnliche Risiken, die die Kreditvergabe häufig erheblich erschweren und vor allem verteuern.

Grundsätzlich kommen mehrere Kreditmodelle in Frage. Die einfachste, aber auch relativ teure Alternative ist ein gewöhnlicher Kontokorrentkredit, der oft auch als „Betriebsmittelkredit“ bezeichnet und in Form eines Überziehungsrahmens auf dem Girokonto gewährt wird. Aus der Tatsache, dass der Kredit jederzeit ohne vorherige Ankündigung in Anspruch genommen und ebenso jederzeit wieder getilgt werden kann, resultieren erfahrungsgemäß vergleichsweise hohe Zinsen. Diese Kreditform sollte daher prinzipiell nur für kurzfristige Überbrückungsfinanzierungen in Anspruch genommen werden.

Für längerfristige Finanzierungen bietet sich hingegen auch bei Darlehen für Freiberufler am besten der klassische Ratenkredit an. Hier können oft niedrigere Zinssätze verhandelt werden, allerdings fallen neben den Zinsen noch weitere Kosten an. Das sind zunächst die staatliche Kreditgebühr sowie Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren der Bank. Letztgenannte fallen natürlich auch bei einem Kontokorrentkredit an, sind unter Umständen aber ebenfalls verhandelbar. Will man einen Ratenkredit außerplanmäßig vorzeitig zurückzahlen, so verlangt das Kreditinstitut in der Regel Entschädigungszahlungen für jene Zinsen, die ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen.

In jedem Fall wird sich die Bank vor Vertragsabschluss von der ausreichenden Bonität des Kreditwerbers überzeugen und – gerade bei Darlehen für Freiberufler und sonstige Selbständige – gegebenenfalls Sicherheiten verlangen. Hierfür kommen beispielsweise eine Kreditversicherung, eine Bürgschaft, ein Pfand oder – vor allem bei größeren Beträgen – eine Hypothek in Frage. Grundsätzlich verursachen all diese Sicherheiten weitere Kosten, die sich aus der Versicherungsprämie, den Notariatskosten für den Bürgschaftsvertrag, den Verwahrungskosten für das Faustpfand oder den Grundbuchgebühren bei der Hypothek ergeben können.

Von Succubius