In Europa gibt es je nach EU-Land ein unterschiedliches Aufenthaltsrecht. Abhängig ist dieses vom Grund und der Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Land. In der Regel benötigt der ausländische Bürger für die Einreise im Aufenthaltsland eine Berechtigung sich im Land aufhalten zu dürfen. Grundsätzlich benötigt der Bürger ein Visum, das im Heimatland ausgestellt werden kann. Wenn der Betroffene mehr als 3 Monate im Land verweilen will und dort einer Arbeit nachgehen kann, muss dabei die Ausländerbehörde beteiligt sein. EU-Bürger können in die jeweiligen EU-Länder ohne Visum einreisen, dies wurde seit 1.Mai 2004 so festgelegt. Auch Touristen, die einen längeren Aufenthalt benötigen müssen kein Visum beantragen.

Hierbei benötigt es lediglich einen sogenannten Touristen- Besucheraufenthalt, der jedoch die Länge von 3 Monaten nicht überschreiten sollte. Verlängert werden kann dieser nicht. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass der Besucher in der Zeit des Aufenthalts nicht arbeiten darf. Die Bescheinigung für diesen Besucheraufenthalt nennt sich Schengen-Visa. Dieses gilt für das gesamte Schengengebiet. Zu den Schengen-Staaten gehören unter anderem Italien, Irland, Belgien, Deutschland, Finnland, Luxemburg, Dänemark und einige weitere Länder. Wenn ein ausländischer Bürger beabsichtigt länger zu bleiben, so wird ihm ein sogenanntes national Visa erteilt. Für Betroffene die sich länger als 6 Monate aufhalten wollen, gibt es den sogenannten Aufenthaltstitel.

Beim Aufenthaltstitel kann es sich um eine Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung oder den Daueraufenthalt handeln. EU-Staasbürger benötigen in der Regel keinen Aufenthaltstitel. Die sogenannte Niederlassungsbewilligung wird generell für ein Jahr erteilt. Wer beispielsweise jene Bewilligung verlängern möchte, muss dies vor Ablauf der Gültigkeit erledigen. Eine Verlängerung kann ohne Weiteres im Inland vollzogen werden. Um den Aufenthaltstitel zu erhalten, muss der Betroffene jedoch eine Arbeit vorweisen können und krankenversichert sein. Zudem sollte der Ausländer Deutsch- oder Englischkenntnisse haben und einen Bildungsabschluss vorweisen können. Beantragt werden soll der Aufenthaltstitel innerhalb 3 Monaten nach Einreise.

Von Succubius