Früher wurden verschiedene Materialen eingesetzt, die heute nachweislich gesundheitsschädlich sind. So verhält es sich auch mit Asbest. Diese Faser wurde in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt, zum Beispiel auch im Hausbau. Die vielen guten Eigenschaften machen das Asbest zu einer Wunderfaser. Seit 1993 ist diese jedoch in Deutschland verboten worden, da die Gesundheitsschädlichkeit eindeutig nachgewiesen werden konnte. Die Fasern setzen sich in der Lunge ab und können so zu Krebs führen. Jedoch existieren immer noch Häuser, in denen die Asbestfaser verarbeitet wurde und die hier eine gesundheitliche Bedrohung darstellen. Wichtig ist für die Asbestsanierung immer einen Fachmann zu beauftragen. Auf keinen Fall sollte diese Asbestsanierung auf eigene Faust durchgeführt werden, da hierbei die Fasern freigesetzt werden und so ein erhöhtes Risiko darstellen. Fachbetriebe für die Asbestsanierung müssen behördlich zugelassen sein, um diese Tätigkeit überhaupt durchführen zu dürfen. Hierbei kommen spezielle Geräte zum Einsatz, um eine genaue Beseitigung zu garantieren. Die Asbestsanierung kann steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu ist es allerdings wichtig, das im Voraus ein entsprechendes Gutachten über die Belastung vorliegt. Aufgrund dieses Gutachtens kann die weitere Vorgehensweise geplant werden. Auch wenn die Asbestsanierung einen großen Aufwand, in Bezug auf die Zeit wie auch das Geld bedeutet, lohnt sich diese auf jeden Fall. Denn eine dauerhafte Belastung für die Gesundheit kann sich wahrscheinlich kaum jemand leisten.

Von mende