Prinzipiell ist die Funktionsweise der Riester Rente, dass Gehaltsteile, die zum Ansparen auf einen Riester Vertrag verwendet werden, steuer- und sozialabgabenbefreit sind. Zusätzlich erhält der Sparer eine staatliche Zulage. Diese sog. Altersvorsorgezulage darf aber nicht direkt an den Sparer ausgezahlt werden, sondern fließt in den Vertrag ein, damit sie auch wirklich der Altersvorsorge dienen kann. Auf steuerlicher Seite können pro Jahr bis zu 2.100 Euro an Einzahlungen geltend gemacht werden.

Doch wie verhält sich diese private Altersvorsorge bei sehr geringen Einkommen? Man sollte vor Vertragsabschluss unbedingt (z.B. bei einem Riester Rente Vergleich im Internet) eine Modellrechnung mit den ungefähren persönlichen Daten durchführen. Bei kleinen Einkommen nämlich springt der Staat später sowieso mit der Grundsicherung ein. Somit würde es keinen Sinn machen, während der langen Ansparphase von diesem kleinen Einkommen auch noch einen Teil an den Riester Vertrag abzuführen. Als Faustregel kann festgehalten werden, dass sich „Riestern“ erst ab ca. 1.300 Euro monatlichem Gehalt lohnt. Wenig Sinn machen Riester-Verträge auch für hohe Einkommen und für Besitzer von Aktien und/oder Investmentfonds. Bei einem Riester Rente Vergleich wird deutlich, dass die zwangsweise sicherheitsorientierten Anlagevarianten nicht so renditestark wie ausgewogene private Investments sind.

Wer also genügend freies Kapital regelmäßig zur Verfügung hat, sollte sich lieber nach einer privaten Alternative umsehen, staatliche Zulagen hin oder her. Besonders lohnenswert wiederum kann auch bei moderaten Einkommen eine Riester Rente sein, wenn Kinder zu berücksichtigen sind. Für Kinder gibt es nämlich eine weitere Zulage von ca. 185 Euro, für Kinder die ab 2008 geboren sind, sogar 300 Euro.