Die meisten User, die oft und gerne im Internet unterwegs sind, haben sich schon einmal mit dem Thema Filesharing befasst. Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit, die unterschiedlichsten Musikstücke, aber auch Software und Filme herunterzuladen. Allerdings hat dies einen Haken, denn Anbieter müssen unter Umständen mit einer Abmahnung wegen Filesharing rechnen. Dies dann, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind es weniger die Downloads, die hier im Fokus stehen, sondern die Uploads. Wer urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme innerhalb einer Tauschbörse anbietet, muss über die Zustimmung der jeweiligen Inhaber dieser Rechte verfügen. In der Regel laufen die Abmahnungen zum großen Teil gleich ab. Namen wie Waldorf Frommer tauchen immer wieder auf. Neben der Abmahnung erhält der Betroffene zumeist eine Unterlassungserklärung, die er unterschreiben soll. Wird dann gegen diese verstoßen, kann es richtig teuer werden.

Wer eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten hat, tut gut daran, sich mit einem versierten Anwalt in Verbdingung zu setzen. Und dies, bevor die Unterlassungserklärung unterschrieben wurde. Denn hierzu besteht zunächst einmal keine Verpflichtung. Schnellschüsse gilt es also zu vermeiden. Zunächst sollte zudem abgeklärt werden, ob das jeweilige Abmahnschreiben überhaupt rechtens ist. Nur auf dieser Basis lassen sich die nächsten Schritte gezielt und sinnvoll planen.

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