Wohlhabende Menschen, die nicht in der Lage sind, ihr Vermögen selbst zu verwalten, entscheiden sich meistens für einen Vermögensverwalter. Einerseits werden Zeitgründe angegeben, andererseits fehlt vielen auch das notwendige Wissen, um Investitionen zu tätigen. Unter den Finanzberatern gilt die Vermögensverwaltung als Königsdisziplin. Die Börse ist gewissermaßen ein großes Casino. Man kann alles auf die 28 setzen und viel gewinnen, man kann alles auf die 0 setzen und alles verlieren. Im Gegensatz zum Spiel, wo Glück die Hauptvoraussetzung darstellt, muss man in punkto Anlagen über eine große Kompetenz verfügen, um punkten zu können. Eine gewisse Portion Glück kann natürlich nicht Schaden. Ein Vermögensverwalter, der gut in seinem Fach ist, verfügt abgesehen vom Wissen auch meist über ein gewisses „Händchen“.

Es ist schön und recht, wenn ein Anleger seinem Vermögensverwalter voll und ganz vertraut und ihn „machen lässt“. Dennoch sollten Kunden ihr Vermögen nicht ganz aus der Hand lassen. So wird dem Vermögensverwalter auch gezeigt, dass man als Anleger noch die Hosen anhat. Der Vertrag, der zwischen Vermögensverwalter und dem Kunden geschlossen wird, ist sehr ausschlaggebend für die gute „Zusammenarbeit“. Durch den Vertrag hat der Anleger die Möglichkeit seine genauen Vorstellungen, das Ausmaß seiner Risikofreudigkeit oder die Art der in Frage kommenden Kapitalanlagen festzulegen. Man spricht hier von den Anlagerichtlinien. An diese hat der Vermögensverwalter sich in jedem Fall zu halten. Wenn er dies nicht tut und es zu Einbußen kommt, kann er haftbar gemacht werden und ist zu einem Schadensersatz verpflichtet. Wenn ein Fall in punkto Vermögensverwaltung vor Gericht kommt, dann stellt der Vertrag ein wichtiges Beweismittel dar. Es ist also unumstritten, dass der Vertrag das Kernstück des Verhältnisses zwischen Verwaltungsberater und Kunden darstellt.

Wer nach einem Vermögensverwalter sucht, der kann auch das Internet konsultieren. Hier werden einem Tipps und Ratschläge geboten und man hat auch die Möglichkeit zu eruieren, welche Vermögensverwalter eventuell in Frage kommen.

Von grape