Sobald echte Zähne herausgenommen wurden müsste der Betroffene beurteilen, ob ein passender Zahnersatz her muss, beziehungsweise ob man mit der vorhandenen Zwischenraum klar kommt. Wäre die endgültige Wahl ein Ersatz, so müsste der Patient unter Hinzuziehung einer zahnärztlichen Beratung bzw. unter Abwägung der diesbezüglichen Ausgaben beurteilen, was für ein künstlicher Ersatz sinnvoll ist. Zahllose Menschen favorisieren Implantate. Bei dieser Art und Weise des Eingriffes ist zuerst eine Operation nötig. Hierbei wird die Haut zuerst mit einem Schnitt geöffnet und anschließend wird ein Metallgewinde in den Kiefer abgeschliffen. In solch ein Fräsgewinde wird danach der künstliche Zahnhals festmacht. Der verarbeitete Bolzen ist zusammengesetzt aus Titan, auf den anschließend der künstliche Zahn aufgesetzt wird.

Die Operation wird mit lokalen Betäubungen durchgeführt und man muss zuerst zwei Monate mit dem Anbringen der endgültigen Krone warten. Somit erholt sich der Knochen am Kiefer und der künstliche Zahnhals könnte ohne Probleme befestigt werden. Eine feste Krone bringt analog zu den herkömmlichen Optionen, wie z.B. fest montierte oder leicht befestigte Zahnbrücken, mehrere fundamentale Vorzüge. Der erste Vorteil ist der beständige Einbau des Implantats, welcher fast genauso haltbar ist, wie welcher von den Echtzähnen. Überdies schützen Implantate vor Knochenveränderungen im Kieferbereich, was für viele Spezialisten der bedeutendste Vorteil ist. Und abschließend brauchen bei solchen Titanimplantaten die unversehrten anbeiliegenden Zähne nicht abgetragen werden. Ein Nachteile von Kunstzahnimplantaten als Zahnersatz ist, dass eine Operation notwendig ist und die Gefahr besteht, dass der Knochen der künstliche Zahnhals nicht annimmt und wieder herausgenommen werden muss. Dieses Problem könnte allerdings lediglich in weniger als sechs % auftreten. Ein ergänzender Haken sind die entstehenden Zahnersatz Kosten . Die Krankenkasse übernimmt bloß den Zuschuss für eine konventionelle Behandlungsweise. Wenn man keine ergänzende Versicherung im Versicherungsvertrag hat, so müsste man die Unkosten selbst begleichen, welche für einen Einzelzahn circa zweitausend € betragen.

by karl krueger ( karl.krueger75[at]web.de)