Das Internet gehört heute zum alltäglichen Leben. Fast jeder Mensch hat daheim zumindest einen Rechner, Laptop und Co. Es gibt verschiedene Arten, um ins Internet zu gelangen. Über DSL, ISDN oder aber mobil mit einem Surf-Stick. Viel umworben ist diese mobile Zugangsart und es gibt so viele Anbieter von Prepaid Surf Sticks, da man überhaupt keinen Überblick mehr hat. Nicht nur Telekommunikationsunternehmen bieten solche Internet-Sticks an, nein mittlerweile auch diverse Wochen-oder Tageszeitschriften sowie Fernsehsender haben diese kleinen Wunder in ihrem Angebot. Dazu kommen die unzähligen Möglichkeiten der Bezahlung für die Internetnutzung.

Die gängigste Form ist wohl die Flatrate aber auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten Tagesflatrate, Monatsflatrate, All-inklusiv speziell für Smartphones. Es gibt freie Surf-Sticks, welche man mit jeder beliebigen Sim-Karte benutzen kann, aber auch welche mit dem sogenannten Simlock von einem bestimmten Anbieter. Welche Variante gewählt wird, muss jeder für sich selbst entscheiden, praktisch sind diese kleinen USB-Sticks allemal. Besteht ein Vertrag und der Inhaber dieses Vertrages verstirbt, stellt sich die Frage, wie es aussieht mit dem deutschen Erbrecht. Darf der Enkel der verstorbenen Großmutter ihren Surf-Stick einfach so weiter nutzen, wenn er die Rechnung der Flatrate weiterhin pünktlich bezahlt, gegebenenfalls die Prepaid-Karte auflädt oder muss dieser bestehende Vertrag in diesem Fall umgeschrieben werden? Leider findet man im Kleingedruckten der Anbieter keinen Hinweis auf das deutsches Erbrecht und wie vorzugehen ist im betreffenden Fall.

Von carmen