Das Buchen von Beträgen obliegt allgemein dem Buchhalter. Er kann aber auch zugleich Steuerberater sein. Immer mehr kleine Unternehmen erkennen den Vorteil, wenn der Steuerberater zugleich die Buchführung unternimmt, da er soviel Ersparnis erwirtschaftet, dass sein Honorar abzüglich der gesparten Steuern geringer ausfällt, als für das Gehalt eines Buchhalters zu kalkulieren ist. Banken buchen ebenfalls, aber sie kennen nur Einnahmen und Ausgaben und ein Konto. Der Buchhalter muss die Einnahmen und Ausgaben von den zahlreichen Konten der Buchführung buchen, kommt in der Bilanz aber auch nur zu einer Summe. Lediglich der Steuerberater bucht zusätzlich in Konten des Staates, da er allein die Gesetze kennt, die für die Erhebung und Entlastung von Steuern zuständig sind. Oft ist sein Wissen so umfangreich, dass selbst Finanzbeamte davon nur träumen können. Daher kann nur ein Steuerberater in der betrieblichen Buchführung auch Steuern verbuchen und somit den Erfolg des Unternehmens nachhaltig positiv beeinflussen und die Kosten auch für seine Arbeit minimieren.

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