Wer seinen Arbeitsplatz in die Schweiz verlegen möchte oder gar seinen Firmensitz dorthin umzusiedeln will, vielleicht aber auch nur eine Tochter der Firma in der Schweiz aufbauen will, weiß in der Regel, dass allerhand Rechtliches im Vorfeld geklärt werden muss. Dasselbe gilt natürlich auch im umgekehrten Falle.

Grundsätzlich sollte solch ein Schritt im Vorfeld gut geplant sein und unbedingt von einem Rechtsexperten auf diesem Gebiet betreut werden. Zu viel steht auf dem Spiel. Auch gibt es Punkte zu bedenken, von denen man nicht annähernd etwas ahnt. Ein guter Rechtsanwalt weiß das und steht einem schon im Vorfeld beratend zur Seite. Schließlich möchte man sich an schweizerisch-deutsche Rechtsbeziehungen halten und nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Auch soll einem kein Nachteil hieraus entstehen.

Worum geht es also, wenn man schweizerisch-deutsche Rechtsbeziehungen beachten möchte? Es müssen Dinge abgeklärt werden, wie: Möchte man in der Schweiz oder im umgekehrten Sinne in Deutschland, eine Firma gründen? Möchte man Produkte oder Dienstleitungen vertreiben? Möchten Sie diese Firma von Ihrem Land aus oder vom neuen Standort aus betreiben? Wie sehen die Steuergesetze hierzu aus? Wie regelt man das am Vorteilhaftesten? Wie sieht es später mit der Rente aus? Was muss man bei einem Immobilienkauf beachten?

Von carmen