Eine Gedenkseite als schöne Erinnerung im World Wide Web, sprich Internet macht Verstorbene unvergessen. Vollkommen unwichtig ist ob solch eine Seite für einen lieben Menschen oder aber für ein Haustier erstellt wird. Diese Gedenkseiten können mit einer virtuellen Gedenkstätte verglichen werden und bieten manigfältige Möglichkeiten einer persönlichen Gestaltung. Ob mit Bildern, Fotos, Zitate oder persönlichen Sprüchen und Gedichten zu Ehren von dem Verstorbenen.

Diese Gedenkseiten können frei zugänglich für jeden Netzbenutzer sein, können aber auch nur zugänglich sein für autorisierte Personen überlassen ob er Zuspruch und Beileidsbekundungen von Dritten erhalten möchte oder lieber eine gewisse Intimsphäre bewahrt. Es gibt diverse Portale welche solche frei zu gestaltenden Gedenkseiten anbieten wo jede physische Person einem Mensch oder aber auch Tier eine eigene virtuelle Gedenkstätte einrichten kann. Allerdings gibt es auch gewerbliche Anbieter solcher Web-pages, welche dann natürlich kostenpflichtig sind. Hier gilt es sich dann zu informieren auf welchen Zeitraum und welche Rechte an diesen Gedenkseiten seitens des Unternehmers bestehen. Vor allem wie es mit dem Erbrecht Unternehmer zur Verfügung gestellten Portalen bestellt ist, sollte genauestens unter die Lupe genommen werden um nach Abschluss eines Vertrages keine böse Überraschung zu erleben. Allgemein bleibt zu erwähnen dass diese Art einem geliebten Wesen ein Denkmal zu setzen vielleicht anderen Menschen ebenfalls Mut macht die Erinnerung an diesen Menschen oder auch Tier lebendig zu erhalten und einen Ort der Zuflucht bietet, wenn der Verlust allzu unerträglich wird.

Von carmen