Feuchtigkeit oder Schimmelpilz in einer Wohnung ist gesundheitsschädlich. Bemerkt man solche Schäden, so ist der Eigentümer bzw. Vermieter für die Beseitigung verantwortlich. Mieter haben das Recht, bis zur endgültigen Beseitigung derartiger Schäden die Miete zu kürzen. Einzige Ausnahme: Ist der Mieter für die genannten Schäden selbst verantwortlich, so darf er keine Mietkürzung vornehmen.

Stellt der Mieter Schimmelpilzbildungen an der Wand hinter aufgestellten Möbeln fest, trifft ihn im Regelfall keine Schuld. Es liegt dann ein Wohnungsmangel vor. Schließlich hat der Mieter das Recht, seine Möbelstücke überall in der Wohnung aufzustellen. Es ist unzumutbar, die Möbel mit Abstand von der Wand aufstellen zu lassen oder gar das Aufstellen an bestimmten Wänden zu untersagen.

Wichtige Tipps zum Heizen und Lüften:

– Fenster kurzzeitig ganz öffnen (Stoßlüftung). Kippen hat keine Wirkung außer der des Energieverlustes.

– Am Morgen kompletter Luftwechsel, am wirkungsvollsten ist Durchzug.

– Wenn die Wohnung den ganzen Tag über genutzt wird, reicht es nicht aus, nur einmal zu lüften. Also muss am Tag mehrmals gelüftet werden.

– Umso kälter es draußen ist, umso kürzer stoßlüften.

Hans Müller

Von hemueveg