Wer ein Wohn- oder Gewerbeobjekt vermietet oder verpachtet, der denkt im ersten Moment selten an Streitigkeiten, welche mit seinen Mietern entstehen können. Meist verstehen sich Vermieter und Mieter vor allem am Anfang gut miteinander. Der eine ist glücklich, eine neue Unterkunft gefunden zu haben und der andere begrüßt es, ein bisher leerstehendes Objekt vermietet zu haben. Jedoch können gerade zwischen diesen beiden Parteien schnell Streitigkeiten entstehen, da sowohl Mieter als auch Vermieter bestimmte Rechte haben, welche von einer Seite manchmal nicht akzeptiert werden. So darf ein Vermieter zum Beispiel seinen Mietern fristgerecht kündigen, wenn Eigenbedarf vorliegt. Auch darf dieser eine hinterlegte Kaution zum Teil oder vollständig einbehalten, sofern die Mieter Schäden in der Wohnung hinterlassen haben, welche renovierungsbedürftig sind. Einige Mieter sehen dies jedoch nicht ein, bleiben in der Wohnung wohnen oder wollen die gesamte Kaution zurück erstattet bekommen.

Im ersten Fall müsste der Vermieter eine Räumungsklage gegen seine Mieter aussprechen. Hierfür müssen Anwälte und Gerichtskosten bezahlt werden. Im zweiten Fall könnte es geschehen, dass die ehemaligen Mieter ihren Vermieter verklagen, die Kaution zurückzuerstatten. In beiden Fällen können hohe Kosten auf den Vermieter zukommen. Damit diese nicht selbst beglichen werden müssen, ist es sehr sinnvoll eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter abzuschließen. Diese übernimmt sowohl aktiven als auch passiven Rechtsschutz. Also ganz gleich, ob der Vermieter gegen seine Mieter vor Gericht zieht oder die Mieter den Vermieter verklagen, die Rechtsschutzversicherung für Vermieter übernimmt in beiden Fällen die Kosten für Anwälte, Gutachter und weitere Gerichtskosten. Dabei spielt es keine Rolle, welche Partei letztendlich den Prozess gewinnt.

Von nico123