Viele Fragen sich welche Unterschiede es zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung gibt?

Nun man kann es eigentlich ganz einfach erklären. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich nur auf Unfälle die auf dem direkten Weg von / zu Ihrer Arbeit bzw. die direkt auf der Arbeitsstelle passieren. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung leistet die private Unfallversicherung im beruflichen aber auch im privatem Bereich und das Weltweit. Der Leistungsumfang einer privaten Unfallversicherung ist frei wählbar und darf nach belieben zusammengestellt werden.

Die Beiträge:

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Beiträge nach der Höhe der Entgelte der Versicherungsnehmer und ist aber auch von der jeweiligen Höhe der Unfallquote im Unternehmen abhängig. Bei der privaten Unfallversicherung richten sich die Beiträge nach der beruflichen Tätigkeit und an den zu versicherten Leistungen.

Die Leistungen:

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei medizinischer Rehabilitation, Umschulung oder zahlt Geldleistungen aus wie zum Beispiel Verletzungsgeld, Pflegegeld oder Übergangsgeld. Aber auch die Zahlung der Unfallrente ist Bestandteil der gesetzlichen Unfallversicherung. Jedoch ist diese stark von der tatsächlichen Erwerbsunfähigkeit abhängig. In der privaten Unfallversicherung können hingegen Kapital- und Rentenzahlungen für den Invaliditätsfall sowie Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld vereinbart werden. Aber auch Kapitalleistungen für den Todesfall oder Übergangsleistungen für Rehabilitationsmaßnahmen können in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Von Panek

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