Seit Ende Oktober existiert für kleine und wohlhabende Unternehmen die Gelegenheit durch winzigen finanziellen Aufwand die gute und MiniGmbH zu zu errichten. Um möglichst genau zu sein bemisst nur einen einzigen Euro um eine MiniGmbH zu errichten. Im Übrigen die Notarkosten fallen wesentlich preiswerter aus, da die Beurkundungen wesentlich preiswerter veranschlagt werden als bei der „herkömmlichen“ GmbH-Errichtung. Deswegen ist es weiterhin so dass die Errichtung einer unternehmischen Gesellschaft, inklusive Aufnahme in das Handelsregister unter 150 Euro die gute und günstige Investition. Offensichtlich sind an eben diese Gegebenheiten auch ein paar Bedingungen geknüpft.

Deswegen muss beispielsweise 25% des finanziellen Erlöses im gewerblich agierenden Betrieb zurückbleiben bis 25000 Euro, bis demzufolge das Stamm kapital der Firma, erzielt wurde. Nach Erzielung der betreffenden Kapitalschwelle besteht die Möglichkeit, die MiniGmbH in eine „komplette“ GmbH zu verändern. Mittels Mustervorlagen und Musterverträgen hat die Bundesregierung ein „MiniGmbH Starterpaket“ erschaffen, welches nur noch vom Amt beglaubigt werden muss.
Zur Errichtung einer MiniGmbH benötigen Sie ein so genanntes „Mini GmbH Gründungsset„, welches die folgenden Unterlagen besitzt:

1. Musterprotokoll für die MiniGmbH
2. Anmeldung im Handelsregister für die MiniGmbH
3. Bestellung des Geschäftsführers der MiniGmbH
4. Liste der Aktionäre der betreffenden MiniGmbH Diskussionsforum

Neben der günstigen und vereinfachten Errichtung einer MiniGmbH, war weiterhin ein Hintergrund der Entwicklung, mit dem vorhin genannten Verfahren zu verhindern, dass immer mehr von deutschen Firmengründern ins Ausland abwandern. Beispielsweise auf die Insel England, wo der Aufbau einer ähnlichen Limited wesentlich freundlichere und finanziell erschwinglichere Gegebenheiten bietet. Geringer finanzieller Aufwand und ein Musterprotokoll machen eben diese deutsche Betriebsform endlich auch auf den europaweiten Handelsplätzen wettbewerbsfähig. Offensichtlich stehen auch bei der genannten Geschäftsform den Firmengründern auch weiterhin Überbrückungsgeld oder Einstiegsgeld von der Agentur für Arbeit zu.
Entscheidung: Die Gründung einer MiniGmbH stellt in Zeiten wirtschaftlicher Tiefpunkte eine äußerst gute Option für all die Berufstätigen dar, die schon seit einem geraumen Zeitraum auf der endlosen Suche nach einer Arbeitsstelle sind oder aufgrund der teuren finanziellen Aufwendungen bis zum heutigen Tage davor zurückschreckten den Sprung in die Eigenständigkeit anzutreten.
Ein kleiner Rat zum Schluss. In dem „MiniGmbH Diskussionsforum Forum“ besitzen Sie die Möglichkeit ihre betreffenden Fragen und Kritiken durch einer riesigen Gemeinschaft zu diskutieren und Informatives zu verinnerlichen.

by karl krueger ( karl krueger75[at]web.de)