Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter und Mieter sich streiten, damit dies nicht ausartet gibt es ein so genanntes Mietrecht. Das Mietrecht gilt für jeden Vermieter und Mieter, hier sind sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Parteien geregelt. Das Mietrecht ist immer mit dem Mietvertrag verbunden, im Klartext bedeutet dies, dass Vermieter und Mieter ihre Rechte und Pflichten im Mietvertrag frei vereinbaren können. Grundsätzliche Vorschriften jedoch können nicht abgeändert werden, dies wurde zum Schutz des Mieters so per Mietrecht vereinbart.

Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand übergibt und etwaige Mängel beseitigt, kommt er dieser Pflicht nicht nach kann der Mieter die Miete kürzen. Auch die Kündigung wird per Mietrecht geregelt, für den Mieter gilt hier die dreimonatige Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen, der Vermieter allerdings muss seine Kündigung begründen, beide Kündigungsformen haben schriftlich zu erfolgen. Übernimmt der Mieter laut Vertrag die anfallenden Schönheitsreparaturen, Gartenarbeiten oder ähnliches so fällt dies nicht direkt ins Mietrecht, er muss es aber ausführen, da er dies unterschrieben hat.

Das Mietrecht regelt grundsätzlich wichtige Dinge, die ohne das Mietrecht Benachteiligung für eine der beiden Parteien bedeuten würden. Grundsätzlich gilt, dass alle Klauseln die im Mietvertrag stehen ungültig sind, insofern sie den Mieter unangemessen benachteiligen. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist laut Mietrecht gültig, hier gibt es keine Klauseln, hier greifen ganz alleine die gesetzlichen Bestimmungen. Wer einen Mietvertrag unterschreibt sollte diesen immer ganz genau unter die Lupe nehmen, denn allzu oft finden sich hier unzulässige Klauseln wieder, die von vornherein Ärger programmieren.

by eleven (eins[at]translocator.de)

Von eleven