Deutsche Krebshilfe fordert bundesweit einheitliche Regelungen

Bonn (ek) – Derzeit gelten in den deutschen Bundesländern unterschiedlich strenge Gesetze zum Schutz vor dem Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden. Bayern war bislang Vorreiter und hatte ein absolutes Rauchverbot auch in der Gastronomie verabschiedet. Dieses wird nun jedoch bedauerlicherweise wieder gelockert: Zum 1. August 2009 wird das Rauchen in kleinen Kneipen und Nebenräumen von Gaststätten gestattet. Die Deutsche Krebshilfe kritisiert diese Lockerung: „Ein Drittel aller Krebserkrankungen wird durch das Rauchen ausgelöst“, so Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. „Wir sind enttäuscht, dass Bayern so inkonsequent ist und seine Vorreiterrolle verlässt. Ausnahmeregelungen höhlen den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens aus.“ Die Deutsche Krebshilfe setzt sich nachdrücklich für bundesweit einheitliche Rauchverbote ohne Ausnahmen in allen öffentlichen Räumen ein.

Die Erfahrungen im Ausland haben gezeigt, dass klare Regelungen für klare Verhältnisse sorgen: In Frankreich, Italien, Irland, Norwegen und in weiten Teilen der USA bewährt sich seit Jahren das komplette Rauchverbot in der Gastronomie sowohl bei Gästen als auch bei Restaurantbetreibern. Die zunächst befürchteten Umsatzeinbußen sind ausgeblieben. Im Gegenteil: Viele neue Gäste kommen gerade wegen der rauchfreien Atmosphäre ins Lokal. Davon ist Deutschland jedoch weit entfernt. Durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen zu den Rauchverboten in den 16 Bundesländern entstand in den letzten Monaten ein nahezu unüberschaubarer Flickenteppich.

In Deutschland gehen jährlich insgesamt 140.000 Todesfälle auf das Konto des Rauchens, 3.300 Menschen sterben an den Folgen des Passivrauchens. Rauchen ist damit der größte vermeidbare Gesundheitsrisikofaktor und verantwortlich für rund ein Drittel aller Krebserkrankungen.

Bonn, 21. Januar 2009

Quelle: Deutsche Krebshilfe

Von hemueveg