Der gewerbliche Rechtschutz (Wettbewerbsrecht und Markenrecht) bilden bei der Tätigkeit von dury, der Schwerpunkt des IT Rechts. Es gibt aber auch Rechtsgebiete, in denen Juristen in der zunehmenden komplexen Welt nicht mehr weiter helfen können. In diesem Fall wird auf das informelles Netzwerk von Kooperationskollegen zugegriffen. Die Kanzlei dury ist vorwiegend für den Online Marketing Bereich spezialisiert. Wenn eine vertrauensvolle und ehrliche Zusammenarbeit geschätzt wird, manchmal aber auch kritisches Feedback verkraften gegeben werden soll, dann ist jeder an der richtigen Adresse. Aspekte die betriebswirtschaftlich sind, werden natürlich berücksichtigt.

Der Hauptsitz liegt in der Landeshauptstadt des Saarlands. Die Zweigstellen sind in Trier und in Zweibrüggen was in der Pfalz liegt. Es werden aber nicht nur Mandanten aus dem Saarland und der Pfalz betreut, sondern die Anwälte betreuen auch Firmen aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik und aus Staat Luxemburg. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, ist immer zu bedenken, dass jedem Urteil ein bestimmt Einzelfall zu Grunde liegt. Aktuelle Urteile Markenrecht können im Netzwerk nachgelesen werden. Grundsätzlich fällt die Markeneintragungspraxis europäischer Marken großzügiger aus, als die deutsche Praxis.

Ein Beispiel für geschützte Marken, können zum Beispiel Personennamen, Zeichen, Abbildungen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, Buchstaben oder auch Zahlen sein. Aber auch Verpackungen sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farbzusammenstellungen können geschützt werden. Insbesondere bei Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens was das andere Unternehmen unterscheidet.

Sollte jemand einen Namen oder sonstiges schützen wollen, muss dies bei dem Amt für Patentrecht in ein Register eingetragen werden. Dies ist möglich durch natürliche Personen oder aber auch durch Personengesellschaften. Aktuelle Urteil Markenrecht wurden am 4. Mai 2012 gefällt. „Kein Urheberrechtschutz für die Funktionalität eines Computerprogramms.

Von xa444