Leider besitzen noch immer zu viele Haushalte in Deutschland eine private[wpseo]Haftpflichtversicherung[/wpseo], aber wenn man bedenkt, dass der Mensch bei einem nicht gewollten Schaden zum Schadenersatz in unbegrenzter Höhe herangezogen werden kann, dann ist es grundsätzlich sinnvoll eine solche Versicherung zu besitzen, denn diese Versicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Eine günstige [wpseo]Versicherung[/wpseo] kann der Interessierte am schnellsten und einfachsten über das Internet mit einem entsprechenden Vergleich finden, denn hier werden unter anderem kostenlose Tarifrechner angeboten, welche innerhalb weniger Sekunden alle verfügbaren Angebot ermitteln.

Schäden können prinzipiell schnell geschehen und ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz kann der Betroffene schnell den finanziellen Ruin erleiden, gerade wenn man bedenkt, dass ein Personenschaden aufgrund von Behandlungskosten und Schmerzensgeld schnell in die Millionen gehen kann. Neben dem Versicherungsnehmer selbst sind aber auch der Ehe- oder Lebenspartner versichert und zusätzlich im Haushalt lebende Kinder bis zu einem bestimmten Alter. Auch muss eine private Haftpflichtversicherung nicht zwingend teuer sein, aber dennoch bekommt der Versicherungsnehmer für einen geringen Beitrag einen Deckungsschutz in Millionenhöhe.

Zeitgleich beinhaltet eine private Haftpflichtversicherung auch einen passiven Rechtsschutz, denn sie übernimmt nicht nur entstandene Schäden, welche der Versicherungsnehmer verursacht hat, sondern wehrt auch Ansprüche eines Geschädigten ab, sofern sie unberechtigt sind. In diesem Fall übernimmt die private Haftpflichtversicherung alle anfallenden Prozesskosten, ähnlich wie es bei einer Rechtsschutzversicherung auch der Fall wäre.

Zwar ist es jedem Menschen zu empfehlen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, aber dennoch stellt die Haftpflicht eine freiwillige Versicherung dar. Grundsätzlich bietet sie ausreichenden Versicherungsschutz gegen Forderungen Dritter, wenn der Versicherungsnehmer also andere geschädigt hat und im Anschluss Forderungen entstehen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch besagt im Paragrafen 823, dass grundsätzlich für entstandene Schäden der Schadenverursacher zu haften hat, weshalb gerade für private Haushalte eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar ist. Wer über keinen Versicherungsschutz verfügt, muss den entstandenen Schaden selbst finanzieren und kann unter Umständen den finanziellen Ruin erleiden, denn gerade Personenschäden verursachen nicht selten enorme Kosten aufgrund der Behandlungskosten und eventueller Schmerzensgelder.

Aber auch wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden nicht selbst verursacht hat, übernimmt die jeweilige Versicherungsgesellschaft die Kosten für einen entstehenden Rechtsstreit. Somit erhält der Versicherungsnehmer zusätzlich zu seiner privaten Haftpflichtversicherung auch einen passiven Rechtsschutz.
Eine Besonderheit besteht bei der privaten Haftpflichtversicherung allerdings auch, denn so sind Schäden, welche aufgrund von Fahrlässigkeit entstehen, grundsätzlich mitversichert. Hingegen werden bei einem vorsätzlich entstandenen Schaden keine Kosten übernommen.

Bevor der Versicherungsnehmer allerdings eine Versicherung abschließt, sollte er zwingend einen entsprechenden Versicherungsvergleich durchführen, denn nur so kann er sicher sein, dass er auch einen Anbieter findet, welcher seinen eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht wird.

http://www.kfz-versicherung-informer.de/

Von lps2011