Für den steuerpflichtigen Bürger eine Pflicht, die Einkommenssteuererklärung. Da ergeben sich Fragen. Denn es geht ums Geld. Was sind Freibeträge? Können Beiträge zur Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden? Wie werden Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit versteuert? Die monatlichen 400 Euro für die Haushaltshilfe.

Ein Handwerksmeister benötigt Debitoren und Kreditoren. Und eine Lohnbuchhaltung, die die Bezüge und Sozialabgaben ermittelt. Das Sammeln, Ordnen und Aufbewahren von Rechnungen und Belegen ist eine wichtige Pflicht. Auch derjenige, der zuverlässig und engagiert seinen Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Steuererklärungspflichten nachkommt, verirrt sich bisweilen im Dschungel der Steuergesetzgebung. Verordnungen und Rechtsvorschriften, die Kenntnisse im Bilanzierungsrecht, die steuerliche Veranlagung – im Großen und im Kleinen arbeitet ein Steuerberater vertrauensvoll im Dienste seines Klienten.

Weiterbildung aufgrund von Gesetzesänderungen und neuer Verordnungen, Umsicht und analytisches Denken und ein Verhältnis zu Zahlen: Gut, dass es ihn gibt! Den Steuerberater. Er soll durch den Dschungel helfen

Der Weg zum Steuerberater

Seine Aufgaben, seine Dienstleistung, seine Rechte und Pflichten regelt das Steuerberatergesetz. Wenn Sie den sperrigen Text nicht lesen möchten, ist die zuständige Steuerberaterkammer der richtige Ansprechpartner, die jede Frage beantwortet und wichtige Informationen bereit hält.Die Beratungstätigkeit erhebt hohe Anforderung an den Steuerfachmann und die Steuerfachfrau.

Ein Beruf mit Zukunft

Für alle Fragen des Steuerrecht, Einkommens-, Grunderwerbs-, Umsatz- und Betriebssteuern. Expertenwissen, das unterschiedliche Branchen berücksichtigt. Das macht den Beruf spannend. Ein Beruf, der immer Zukunft hat.

Der Steuerberater, und natürlich auch die Steuerberaterin, sind berechtigt, Steuererklärungen anzufertigen und für Sie abzugeben. Sie vertreten ihre Klienten bei entsprechenden Finanzbehörden. Das gilt für Erklärungen gegenüber Landes-, wie gegenüber Bundesbehörden. In Bußgeld- und Steuerstrafsachen vertritt er die Interessen des Steuerpflichtigen. Die einer Privatperson, eines Freiberuflers, einer Personen- und Kapitalgesellschaft.

Buchführung, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Gutachten sind Arbeitsschwerpunkte. Im Großen wie im Kleinen, der Steuerberater muss alle relevanten geschäftlichen Problemstellungen seines Klienten nachvollziehbar und transparent machen. Der Geschäftsführer einer GmbH, der Teilhaber einer Kommanditgesellschaft, der Handwerkermeister und Freiberufler müssen in die Lage versetzt werden, fachfremde Sachverhalte selbst zu beurteilen und Entscheidungen zu treffen.

Von hansm