Bevor große Unternehmen Aufträge an Subunternehmer oder Fachfirmen vergeben, sind sie meist an wichtigen Daten der jeweiligen Auftragnehmer interessiert. Sie wollen sich absichern und dabei in Erfahrung bringen, wie das betreffende Unternehmen finanziell und auch im Hinblick auf die Firmengeschichte aufgestellt ist. Dazu dient ein aktueller Handelsregisterauszug, den die Firmen auf Anforderung sowohl im Internet als auch bei entsprechenden Behörden bestellen können. Beinahe alle Handelsgesellschaften und Kaufleute sind dazu verpflichtet, sich im Handelsregister einzutragen. So finden interessierte Firmen hier die Quelle für wichtige Informationen.

Auskunftspflicht und Inhalt der Handelsregisterauszüge

Das Handelsregister in Deutschland ist zur Auskunft verpflichtet und somit hat jeder Unternehmer das Recht, sich einen Einblick über die eingetragenen Firmen zu verschaffen. Auskünfte erhalten sie darüber, wie das Unternehmen genau firmiert und die Namen der Firmeninhaber und Gesellschafter nach aktuellem Stand aufgelistet sind. Außerdem enthält das Handelsregister das Grundkapital und Einträge über laufende oder zu eröffnende Insolvenzverfahren. Gerade wegen der Zahlungsaussichten werden oftmals diese Handelsregisterauszüge zu Informationszwecken verwendet. Wer also unbekannten Geschäftspartnern nicht nur dank den persönlichen Versprechungen traut, kann sich hier genaue Daten einholen und diese bei der Auftragsvergabe berücksichtigen.

Von Horst