Die Abkürzung PKV steht für Private Krankenversicherung. Sie ist keine gesetzliche Krankenversicherung. Die Private Krankenversicherung dient zur Absicherung gegen alle Kosten, die sich zwangsläufig aus Krankheit und Unfällen ergeben. Sie ist privatrechtlich organisiert und ist zugleich ein gewinnorientiertes Versicherungsunternehmen. Vorbeugende und auch diagnostische Maßnahmen sind selbstverständlich inbegriffen. PKV steht zugleich auch für alle Anbieter PKV der Versicherungsunternehmen, die diese Versicherung zum gesundheitlichen Schutz anbieten. Anbieter PKV sind alle großen Versicherungsunternehmen Deutschlands.

Es wird zwischen drei Krankenversicherungsarten unterschieden. Die Vollversicherung beinhaltet die Kosten für alle Krankheitskosten im ambulanten und stationären Bereich. Die Teilversicherung sichert nur einen bestimmten Anteil der Kosten ab. Der andere Teil wird von Beihilfen getragen. Bei Beamten zum Beispiel ist dies immer der Dienstherr. Eine Zusatzversicherung kann zusätzlich zur Privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Allgemein werden die Bereiche Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld und Auslandskrankenversicherung bevorzugt.

Die Beitragsbemessung bei Eintritt in die PKV richtet sich nach dem Alter der zu versichernden Person, wobei Frauentarife wegen der höheren Lebenserwartung generell höher liegen. Ein weiterer Berechnungspunkt ist die Berufsgruppe oder gewünschte höhere Leistungen. Die Versicherungsprämien werden einkommensunabhängig berechnet. Eine Beitragssteigerung wird von vielen Faktoren abhängig gemacht. Als wichtigster Faktor wird der allgemeine Kostenanstieg im Gesundheitswesen genannt. Eine Beitragsrückerstattung ist bei allen Anbieter PKV unter bestimmten Voraussetzungen gewährleistet. Anteile der Beiträge bereits vorab gezahlter monatlicher Beiträge können erstattet werden, wenn dem Versicherungsanbieter keine Leistungen für ärztliche Behandlungen und Maßnahmen in Rechnung gestellt wurden. Hier gibt es allerdings Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen. Eine weitere Möglichkeit, bereits gezahlte Beiträge rückerstattet zu bekommen ist eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Pauschalleistung, wenn der Versicherer keine Leistungen aus der Privaten Krankenversicherung in Anspruch nimmt.

Der Versicherungsvertrag wird auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zugeschnitten. Je nach Tarif beinhalten sie Zusatzleistungen, wie freie Wahl der Klinik, Zahnersatz und Sehhilfen. Eine gute Versicherung spiegelt sich immer in der vollen Zufriedenheit des Versicherungsnehmers wieder.

Von grape