Einen Carport kann ein Hausbesitzerin verschiedenen Größen erhalten. Für welche Größe sich ein Hausbesitzer entscheidet, hängt in der Regel davon ab, wie viele Pkws im Haushalt vorhanden sind. Das Vorhandensein von zwei Fahrzeugen ist dabei heute mehr oder weniger Standard. Aber auch das Vorhandensein von drei Fahrzeugen ist, wenn Kinder im Haushalt leben, heute keine Seltenheit mehr. Während in den letzten Jahren mehr und mehr die Konstruktionen aus Stahl Freunde unter den Hausbesitzern finden, war es frührer ausschließlich das Naturmaterial Holz, dass seine Fans unter den Carportbesitzern fand.

Bei einem Carport handelt es sich um eine Unterstellmöglichkeit für eine PKW oder ein Wohnmobil, einen Wohnwagen oder für Motorräder und Mofas, Fahrräder und Anhänger. Kennzeichnend für einen Carport ist, dass diese Vorrichtung in seiner Grundfassung nicht geschlossen ist, aber auf mindestens drei Seiten durch entsprechende Seitenelemente wenigstens auf drei Seiten schließen kann. Ein Carport ist aber noch lange keine Garage. Dies bekommen auch Versicherungsnehmer zu spüren, wenn es sich nun um den so genannten Garagenrabatt in der Kfz Versicherung geht.

Dieser wird für Carporte nämlich nicht gewährt, da es sich bei einem Carport um keine abschließbare Vorrichtung handelt, in der ein Fahrzeug vor dem Zugriff Unbefugter, bzw. Fremder und auch vor Elementarschäden keineswegs sicher ist. Wie sieht es nun aber aus im Bezug auf die Gebäudeversicherung. Dabei eröffnet sich nämlich die Frage, ob Carporte nun als Gebäude gelten oder nicht. Experten wissen hierauf die Antwort: Natürlich sind Carporte bei der Ermittlung der Versicherungssumme für die verbundene Gebäudeversicherung mit einzuschließen. Carporte sind nämlich ein Gebäudebestandteil. In die Gebäudeversicherung mit eingeschlossen sind darüber hinaus auch Schäden zum Beispiel an Leitungen, die unter den Carporte verlaufen.

by nico123 (werbeagentur[at]artikel-verzeichniss.de)

Von nico123