In vielen Fällen ist der Fahrzeughalter des Erstwagens jahrelang unfallfrei gefahren. Dementsprechend gut, also niedrig ist die Einstufung in der Versicherungsklasse. Wenn dann ein Zweitwagen hinzukommt, sei es für den Ehe- oder Lebenspartner, oder für den familiären Nachwuchs, stellt sich die Frage nach dem Rabatt für den Zweitwagen.

In früheren Zeiten war es eher die Regel, dass ein Zweitwagen für die Kinder angemeldet wurde. Sie hatten die Führerscheinprüfung bestanden und konnten in einem gebrauchten Pkw ihre ersten Fahrversuche machen. Das Risiko für die Versicherungen war relativ groß, und dementsprechend hoch waren die Beiträge.

Heutzutage bietet nahezu jeder Kfz-Versicherer einen Rabatt für den Zweitwagen an. Dabei handelt es sich um einen von Versicherung zu Versicherung ganz unterschiedlichen Rabatt für den Zweitwagen. Die einen gewähren einen prozentualen Nachlass auf die ursprünglich deutlich höhere Versicherungsprämie, während die anderen den Rabatt für den Zweitwagen mit dem für den Erstwagen gleichsetzen. Im Gegenzug sind an die Benutzung des Zweigwagens bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die bei weitem nicht von allen Versicherten erfüllt werden.

Interessant dabei ist, dass der einmal gewährte Rabatt für den Zweitwagen keine Auswirkung auf den Rabatt für den Erstwagen hat, wenn mit dem Zweitwagen ein Verkehrsunfall verursacht wird. Wenn der Tarif beispielsweise keinen Rabattretter beinhaltet und der Zweitwagen in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird, bleibt der Erstwagen von dieser Rückstufung unberührt.

Bei einem Kfz-Versicherungsvergleich der Tarife und Kfz-Versicherer sollten daher die verschiedenen Aspekte geprüft und berücksichtigt werden. Dabei geht es nicht nur um die aktuelle Situation, sondern es sollte auch der eine oder andere Vorfall präventiv simuliert werden.

 

Von xa444