Die Gewährung eines Darlehens ist im Grunde genommen Verleihen von Geld gegen Zinsen. Die Zinsen sind der Gewinn des Darlehensgebers, und je höher sie sind, umso höher ist der letztendliche Gewinn aus dem Darlehensgeschäft. Mit dem Geldverleihen geht das Kreditinstitut aber auch das Risiko ein, dass der Kredit nicht, nur teilweise oder unpünktlich zurückgezahlt wird. Es ist das Kreditausfallrisiko, das im Hinblick auf die erfolgreiche Abwicklung des Darlehensvertrages so gering wie möglich sein muss. Vor diesem Hintergrund wird immer die Bonität des Darlehensnehmers geprüft, und sie beeinflusst auch maßgeblich die Höhe der Zinsen. Höheres Risiko für die Bank bedeutet höhere Zinsen für den Darlehensnehmer.

Bei der Berufsgruppe der Beamten ist die Situation ganz anders. Beamte auf Lebenszeit sind unkündbar, sie haben bis zur Pension ihren Arbeitsplatz sowie ihr Monatseinkommen sicher. Auf die Bonität bezogen ist das Kreditausfallrisiko für den Darlehensgeber gleich Null. Vor diesem Hintergrund werden auch heute noch die beamtendarlehen mit günstigen zinsen gewährt. Damit derartige [wpseo]beamtendarlehen [/wpseo]mit günstigen zinsen auch problemlos von den Darlehensnehmern zurückgezahlt werden können, orientiert sich ihre Höhe an dem monatlichen Nettoeinkommen. Im unteren Dienst verdient ein Beamter weniger als sein Kollege im höheren Dienst, und dementsprechend geringer fällt sein beamtendarlehen mit günstigen zinsen aus. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Mit einem höheren Einkommen können auch höhere Zinsen für eine höhere Darlehensschuld bezahlt werden. Der Effektivzins ist bei beiden Beamtengruppen gleichhoch. Denn beide sind unkündbar und haben aus dieser Sichtweise heraus eine vergleichbar gute Bonität.

Von xa444