Der Beitrag einer Pflegetagegeldversicherung wird nach individuellen Risikofaktoren kalkuliert. So wird für die Beitragsermittlung unter anderem das Eintrittsalter, das Geschlecht der versicherten Person, der Gesundheitszustand und die versicherte Leistung berücksichtigt.

Doch wie wirken sich eigentlich diese Faktoren auf den monatlichen Beitrag aus? Diese Frage wird nachfolgend etwas genauer beleuchtet:

Bei einer [wpseo]Pflegetagegeldversicherung [/wpseo]handelt es sich um eine reine Risikoversicherung. Tritt der Ernstfall ein leistet die Versicherung, passiert während der Vertragslaufzeit nichts, so erhält man keine Beitragsanteile zurück.

Bei einer reinen Risikoversicherung muss das Versicherungsunternehmen also nur Risikokosten und Verwaltungs- und Vertriebskosten kalkulieren. Die Risikokosten dienen dann zur Finanzierung der Leistungsfälle, die Vertriebskosten zur Entlohnung des Abschlussvermittlers und die Verwaltungskosten als Verdienst des Versicherungsunternehmens selbst.

Die Risikokosten werden anhand der oben genannten Risikofaktoren individuell ermittelt. Das Eintrittsalter spielt insoweit eine Rolle, da je jünger der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, desto länger kann das Versicherungsunternehmen die Risikokosten auf die Laufzeit verteilen. So fallen also die Risikokosten pro Beitragsmonat etwas geringer aus. Und ein junges Eintrittsalter hat noch einen weiteren Vorteil beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Denn in jungen Jahren ist der Gesundheitszustand meist unproblematisch.

Womit wir beim zweiten Risikofaktor, der Gesundheit sind. Ist die versicherte Person bei Vertragsabschluss einer Pflegetagegeldversicherung vollständig gesund, kann der Vertrag ohne Erschwernis angenommen werden. Nur wenn es schon gesundheitliche Probleme gibt, kann es zu Problemen kommen, da in diesem Falle entweder ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss oder eine Vertragsablehnung droht. Ein Risikozuschlag ist hier noch das kleinste Übel, da der Versicherungsschutz ohne Einschränkung zu Stande kommt, man nur für das individuell höhere Risiko einen Mehrbeitrag bezahlen muss. Im Falle des Leistungsausschlusses muss man sehr genau prüfen, ob sich der Vertragsabschluss dann noch lohnt.

Wird der Vertrag abgelehnt, so sollte man eventuell prüfen, ob eine andere Gesellschaft unter Umständen bereit ist den Versicherungsschutz doch noch zu übernehmen.

Das Geschlecht wird nur noch bis Ende 2012 bei der Beitragskalkulation berücksichtigt, ab 2013, darf die deutsche Versicherungswirtschaft dann nur noch Einheitstarife, die sogenannten Unisextarife, für Männer und Frauen anbieten.

Und die gewählte Leistung hat natürlich auch einen Einfluss auf den monatlichen Beitrag. Hier gilt, je höher und umfangreicher der Versicherungsschutz ist, umso höher ist auch der monatliche Beitrag.

Von seocs_de