Inkraft getreten sind die Anforderungen erstmals am 01.07.1997 und gelten für die gesamte Europäische Union. 70.000 bis 80.000 neue Aufzüge werden jedes Jahr in der EU gebaut und in Betrieb genommen

Die Anforderungen zum Inverkehrbringen eines Aufzuges werden von den europäischen Aufzugsrichtlinien geregelt. Aufzüge zur Personenbeförderung,zur Güterbeförderung und sofern der Fahrtkorb betretbar ist, gelten als Aufzüge gemäß der Aufzugsrichtlinien. Desweiteren muss eine Steuereinrichtung im Inneren des Fahrkorbes angebracht sein die für die im Inneren befindlichen Personen leicht zugänglich ist.
Der Hersteller kann eine sogenannte harmonisierte Norm für die Erfüllung der Mindestanforderungen anwenden. Diese Norm kann versichern das die Gesundheits- und Sicherheisanforderungen erfüllt wird, die sogenannte Vermutungswirkung. Der Hersteller ist aber auch berechtigt andere Spezifikationen anzuwenden, er muss nur nachweisen können, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen ebenfalls erfüllen zu können. Dazu müssen Sicherheitsbauteile verwendet werden, das sind beispielsweise Fangvorrichtungen oder Verriegelungseinrichtungen.

Die Anforderungen für die Inverkehrsnahme von einem Personenaufzug werden nur von den Aufzugsrichtlinien festgelegt.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Betriebsvorschriften für den Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen ( druckführende Anlagen ).

Das versehen mit der CE-Kennzeichnung und das Ausfüllen einer Konformitätserklärung sind Vorraussetzungen für die Inbetriebnahme eines Aufzuges. Desweiteren muss eine technische Dokumentation erstellt werden, die Dokumentation erfasst jede Phase von der Entwicklung bis hin zur Aufzugsherstellung. Nur diese Aufzeichnung können die Sicherheitsrichtlinien nachweisen. Für diesen Nachweis muss eine allgemeine Beschreibung des Aufzuges, Konstruktionspläne enthalten. Grundsätzlich beruhen alle Aufzüge auf einem zeitgemäß hohem technischen Standart. Aufzüge sind mit einem Sicherheitssystem ausgestattet aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen, das verhindert zum Beispiel auch das Abstürzen der Fahrkabine falls alle Tragseile reißen sollten. Ein Geschwindigkeitsbegrenzer verhindert eine zu schnelle Fahrt des Aufzuges. Die Sicherheitsvorrichtungen funktionieren mechanisch, also sogar bei Stromausfall. Aufzüge müssen an starren Führungen, die der Horizontalen gegenüber um mehr als 15Grad geneigt sind entlanggeführt werden. Nur wenn die Sicherheit von Personen und Gütern gegeben ist darf der Aufzug in Verkehr gebracht werden. Dazu muss der Hersteller eine Gefahrenanalyse durchführen. Als Inverkehrbringen zählt der Zeitpunkt an dem der Aufzug dem Benutzer das erste Mal zur Verfügung steht. Natürlich muss nach dem Inverkehrbringen der Personenaufzuges regelmäßige Überprüfungen und Wartungen durch den Hersteller durchgeführt werden um Verschleißteile oder anderes zu Überprüfen und gegenfalls auszutauschen.

Von Elkeles