Durch die Einführung des sogenannten Elterngelds hat der Gesetzgeber im Jahr 2007 versucht, einen Anreiz für junge Paare zu schaffen, sich den Kinderwunsch zu erfüllen, ohne dabei besonders große wirtschaftliche Nachteile fürchten zu müssen. Vor allem Paare, die es sich andernfalls kaum hätten leisten können, ein Kind zu bekommen, da einer der Partner dazu aus dem Beruf ausscheiden musste, um sich um das Baby zu kümmern, haben durch das Elterngeld ein wenig mehr wirtschaftliche Sicherheit.

Die staatliche Leistung wird für insgesamt zwölf Monate gezahlt; falls beide Partner für mindestens zwei Monate aus dem Berufsleben ausscheiden, kann die Auszahlung sogar auf einen Zeitraum von 14 Monaten ausgedehnt werden. Maximal werden dabei 1800 Euro an den Anspruchsberechtigten überwiesen, wobei die Höhe des Elterngelds jedoch von der Höhe des Einkommens abhängig ist. Grundsätzlich gilt also, dass Männer und Frauen, die gut verdienen, mehr Unterstützung durch den Staat erhalten als Geringverdiener.

Mit Blick auf das Jahr 2013 ergeben sich allerdings Änderungen. Das Expertennetzwerk monero.de teilt mit, dass ab dem 1. Januar 2013 Mütter oder Väter nicht mehr wie bisher monatlich 65 Prozent ihres durchschnittlichen und bereinigten Nettoeinkommens ausgezahlt bekommen. In diese Berechnung wurden Bezüge wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht einbezogen, außerdem wurden vom gesamten Einkommen monatliche Werbungskosten in Höhe von 83,33 Euro abgezogen. Für Geringverdiener galten übrigens prozentual wesentlich höhere Beträge, in dieser Gruppe lag die Auszahlung sogar bei bis zu 100 Prozent des monatlichen Einkommens.

Ab dem Jahr 2013 wird die Höhe des Elterngelds nun nicht mehr länger auf der Grundlage des Nettoeinkommens berechnet, stattdessen ist dann das Bruttogehalt entscheidend. Die Abzüge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- sowie Pflegeversicherung erfolgen auf der Basis pauschaler Sätze, hinzu kommt ein weiterer pauschaler Abzug für die Einkommensteuer.

Durch diese Änderung will die Bundesregierung dafür sorgen, dass es einfacher wird, das für das Elterngeld maßgebliche Einkommen zu ermitteln. Somit kann zum einen die Verwaltung entlastet werden, zum anderen profitieren auch Eltern von wesentlich schneller bearbeiteten Anträgen. In diesem Zusammenhang wurde schließlich immer wieder Kritik geäußert, da es oft zu relativ langen Wartezeiten gekommen ist.

Mit Hilfe der pauschalierten Abzüge vom Bruttoeinkommen werden besonders Selbständige nun im Vergleich zur vorherigen Regelung bessergestellt. Gewinne aus dem Betrieb eines Gewerbes oder aus selbständiger Arbeit können in Zukunft künftig ganz leicht anhand des Steuerbescheids des Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes nachgewiesen werden. Während das Elterngeld ausgezahlt wird, wird die Berechnung des Einkommens auch in Zukunft mit einer Einnahmen- und Überschussrechnung (EÜR) durchgeführt. Für Betriebsausgaben gilt dabei eine Pauschale von 25 Prozent der gesamten Einnahmen.

Von den neuen Regelungen profitieren Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2013 zur Welt kommen. Das Familienministerium stellt dabei klar, dass sich die gesamte Höhe des Elterngelds in vielen Fällen nicht deutlich vom bisher gültigen Elterngeld unterscheiden wird. Junge Eltern werden durch die neuen Regelungen also nicht schlechter gestellt. Nur in einzelnen Fällen können die Unterschiede durchaus groß sein, falls Mütter oder Väter nicht rechtzeitig in eine günstigere Steuerklasse wechseln. Im Einzelfall sollte man sich also ausführlich mit den neuen Vorschriften beschäftigen, um keine unangenehme finanzielle Überraschung erleben zu müssen.

Von helga